Sozialminister Alois Stöger bereitet als Folge des Koalitionspakt-Updates ein Gesetzesbündel vor.
Wien. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat am Dienstag angekündigt, als Folge des Koalitionspakt-Updates Gesetze zu überarbeiten und unzeitgemäße Verfahren zu streichen. Das Arbeitsinspektorat müsse sich auf wesentliche Kontrollen konzentrieren können.
Noch im ersten Halbjahr 2017 will der Minister eine Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes vorlegen. So sollen die Aufzeichnungspflichten überarbeitet werden. Auch die Begehungsintervalle für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu zehn Beschäftigen, in denen nur Büroarbeitsplätze vorhanden sind, sollen ausgedehnt werden.
Manche Bestimmungen, wie etwa einige Meldepflichten an das Arbeitsinspektorat oder Genehmigungsverfahren, seien inzwischen überholt, räumte Wolfgang Vogl, der Leiter der Arbeitsinspektion Vöcklabruck, ein.
Das Arbeitsinspektorat führt jedes Jahr ungefähr 70.000 Betriebskontrollen durch, um zu überprüfen, ob die Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden. Zudem führt es jährlich mehr als 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen.
Auch die Industriellenvereinigung (IV) will substanzielle Bürokratieentlastungen für Betriebe. Das Motto „Beraten statt strafen“ dürfe kein Lippenbekenntnis sein, forderte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer am Dienstag. Die Firmen sähen sich gerade auch beim Arbeitnehmerschutz im internationalen Vergleich einem Ausmaß an Bürokratie, Regulierung und Vorschriften gegenüber, das „besorgniserregende Züge“ angenommen habe. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2017)