Immer öfter beschweren sich Beschäftigte, dass für sie bestimmte Trinkgelder vom Arbeitgeber einbehalten werden. Die Rechtslage ist eindeutig.
Wer bestimmt über das Trinkgeld? Der Kellner, der Chef oder der Gast? Darf der Arbeitsgeber festlegen, dass die Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse eingezahlt werden? Von den Problemen rund ums Trinkgeld ist aber nicht nur das Gastgewerbe betroffen. In vielen Branchen mit direktem Kundenkontakt erhalten Arbeitnehmer Trinkgelder, beispielsweise auch im Metallgewerbe. Und auch dort tauchen die selben Fragen auf. Juristisch ist die Lage eindeutig geklärt.
"Wie mit Trinkgeld umzugehen ist, ist rechtlich klar geregelt. Aus unseren Beratungen wissen wir aber, dass die Verwendung von Trinkgeldern immer wieder strittig ist", sagt Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) in einer Pressemitteiluing.
Trinkgeld ist eine Schenkung
Trinkgeld ist grundsätzlich eine Schenkung von einem Dritten. Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld daher nicht behalten. Bei Vereinbarung darf er aber das Trinkgeld einsammeln und an die Belegschaft verteilen. „Wenn Trinkgeld in bestimmter Höhe vom Arbeitgeber vertraglich garantiert wird, gilt es hingegen als Entgelt“, sagt Ernszt.
"Passt schon! Danke für faires Trinkgeld"
Um Missbrauch von Trinkgeldern zu verhindern, startet die Gewerkschaftsjugend eine Informationskampagne. Unter dem Motto "Passt schon! Danke für faires Trinkgeld" sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die richtige Verwendung von Trinkgeldern sensibilisiert werden. "Damit alle wissen: Wenn sich der Chef das Trinkgeld unter den Nagel reißt, muss man sich das nicht gefallen lassen", betont der ÖGJ-Vorsitzende.
(red.)