Regierung beschäftigt Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans

Aussenansicht des Bundeskanzleramtes
Aussenansicht des Bundeskanzleramtes(c) APA (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Der Bund habe zwar 1547 Stellen abgebaut, doch in den fünf genauer untersuchten Ministerien wurden 288 Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans angestellt, kritisiert der Rechnungshof.

Der Rechnungshof kritisiert in einem aktuellen Bericht die Anstellung von Regierungsmitarbeitern außerhalb des offiziellen Stellenplans. Demnach hat der Bund von 2009 bis 2015 zwar seine Sparziele eingehalten und 1547 Beamte und Vertragsbedienstete abgebaut. Gleichzeitig haben aber allein die fünf genauer untersuchten Ministerien zuletzt 288 Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans angestellt.

Grundsätzlich sind Bundesmitarbeiter entweder Beamte oder Vertragsbedienstete. Deren Zahl ist von 2009 bis 2015 um 1547 bzw. 1,2 Prozent gesunken. Der Rückgang entfällt vor allem auf Verwaltungspersonal und Bundesheer. Denn bei Lehrern, Exekutive sowie Staatsanwälten und Richtern wurde der Personalstand erhöht. Zumindest einen Teil der Einsparungen hat die Regierung aber offenbar außerhalb des Stellenplans kompensiert. Die fünf Ministerien, die der Rechnungshof für seinen Bericht genauer unter die Lupe genommen hat (Kanzleramt, Finanz-, Gesundheits-, Verkehrs- und Justizministerium) haben 2014 nämlich außerhalb des Stellenplans 288 freie Dienstnehmer und überlassene Arbeitskräfte beschäftigt.

Kanzleramt soll einheitliche gesetzliche Standards schaffen

Ursprünglich musste auch für diese Mitarbeiter eine Planstelle gebunden werden, diese Vorgabe hat die Regierung aber 2007 gestrichen. Die Zahl der Arbeitskräfteüberlassungen stieg in den fünf Ressorts von 138 im Jahr 2009 auf 162 im Jahr 2014 an. Die Kosten für überlassene und freie Mitarbeiter betrugen 18,24 Millionen Euro - verbucht wurde das nicht unter Personalkosten, sondern als Sachaufwand. Ausgeliehen wurden die Mitarbeiter neben Personalleasingfirmen u.a. von Parteien, Parlamentsklubs, Kammern und einer Bank. Der Rechnungshof kritisiert daher, "dass die Ressorts mit freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern und überlassenen Arbeitskräften ihre Personalkapazität außerhalb des Personalplans erhöhten". Das Kanzleramt wird aufgefordert, einheitliche gesetzliche Standards dafür vorzubereiten und die entsprechenden Dienstposten im Personalplan zu berücksichtigen.

Nicht erfasst wird außerdem, wie viele Mitarbeiter nicht als Beamte oder Vertragsbedienstete, sondern nach Kollektivvertrag beschäftigt werden. Möglich ist das etwa bei Bauarbeitern, Schulärzten und Küchenpersonal. Hier wünscht sich der Rechnungshof eine Übersicht über die bestehenden Kollektivverträge und ihre Darstellung im Personalplan. Auch diese Ausgaben werden nicht als Personal-, sondern als Sachkosten verbucht.

Eine bessere Steuerung wünscht sich der Rechnungshof auch bei den ausgegliederten Bundesfirmen. Hier arbeiten 102.539 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente 2014). Die vom Rechnungshof gewünschte zentrale Personalsteuerung halten Kanzleramt und Finanzministerium mit Verweis auf die Personalhoheit der ausgegliederten Firmen aber nicht für möglich.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.