Nationalrat erweitert Rückgabe-Regelung für NS-Raubkunst

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Die Novelle des Kunstrückgabe-Gesetzes wird gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ beschlossen. Neben Kunstwerken wird nun auch "sonstiges bewegliches Kulturgut" einbezogen.

Die Rückgabe von NS-Raubkunst wird erweitert. Der Nationalrat beschließt am Mittwoch eine entsprechende Novelle des Kunstrückgabegesetzes gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ. Im Wesentlichen geht es darum, dass nun neben Kunstwerken auch "sonstiges bewegliches Kulturgut" einbezogen wird - und zwar nicht nur solches in Bundesmuseen, sondern auch in unmittelbarem Bundesbesitz. Zurückgegeben werden können auch jene Gegenstände, die zwischen 1933 und 1938 außerhalb Österreichs im Deutschen Reich vom NS-Regime entzogen wurden.

Die freiheitliche Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner kritisierte, dass nun etwa auch Käfersammlungen zurückgegeben werden müssen. Ebenso wandte sie sich gegen die zeitliche und räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches.

"Länderinteressen nicht berücksichtigt"

Das BZÖ beklagte, dass die Länderinteressen in dieser Angelegenheit nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Außerdem befürchtet die Partei erhöhte Kosten durch die geplante ausgedehnte Provenienzforschung.

Der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl rühmte das Gesetz als Initiative seiner Partei. Er beklagte aber den "blinden Fleck", dass das Leopold-Museum nicht integriert sei. SP-Kulturministerin Claudia Schmied begründete das damit, dass es sich um eine Privatstiftung handle. Das Gesetz könne sich nur auf rechtmäßiges Eigentum des Bundes beziehen.

Auf Basis des Kunstrückgabegesetzes wurden bisher rund 10.000 Kunstgegenstände an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben. Für glamouröse Fälle wie Klimts "Amalie Zuckerkandl" oder Vermeers "Malkunst" erwarten Experten durch die Novelle keine Veränderung.

(APA)

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