Eckpunkte der EU-Position

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Ein Überblick über die EU-Position vor der Kopenhagener Weltklimakonferenz.

Die EU-Umweltminister haben sich auf ehrgeizige Klimaschutzziele geeinigt, nachdem die EU-Finanzminister kein Angebot zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für die Entwicklungsländer vorgelegt haben.

Temperaturanstieg: Die EU-Umweltminister anerkennen, "dass die weltweiten Treibhausgas-Emissionen spätestens 2020 ihren Höhepunkt erreicht haben müssen", wenn das Ziel der acht führenden Industrienationen (G8) erreicht werden soll, die globale Erwärmung bei zwei Grad Celsius zu beschränken. Weltweit müssten dazu 50 Prozent aller Emissionen bis 2050 im Vergleich zu 1990 reduziert werden, heißt es in der Erklärung der EU-Umweltminister.

CO2-Reduktionsziele: Die EU ist bereit, den Ausstoß von CO2 und anderer Treibhausgase bis 2020 im Vergleich zu 1990 um 30 Prozent zu reduzieren. Dies setze "vergleichbare Emissionsreduktionen" anderer Industriestaaten und einen "angemessenen" Beitrag der Entwicklungsländer voraus, "je nach ihren Verantwortlichkeiten und Kapazitäten", beschlossen die EU-Umweltminister. Unabhängig von einem neuen Weltklimaabkommen hat die EU bereits eine 20-prozentige Reduzierung ihrer Treibhausgase gegenüber 1990 beschlossen. Für 2050 setzt sich die EU das Ziel, dass "die Industriestaaten als Gruppe" die Emissionen um 80 bis 95 gegenüber 1990 reduzieren.

Mit an Bord kommen müssen also noch andere Industrienationen wie die Vereinigten Staaten, Japan, Kanada, Russland und Neuseeland. Bisher ist dies noch nicht in Sicht. Zwar hat etwa Japans Regierung eine Reduktion von 25 Prozent gegenüber 1990 in Aussicht gestellt. Die USA haben nur 17 Prozent Minus gegenüber 2005 angeboten, was einer Reduktion von weniger als vier Prozent im Vergleich zu 1990 entspricht. Bis 2020 strebt die EU für alle Industriestaaten eine Reduktion von 25 bis 40 Prozent an, für die Entwicklungsländer minus 15 bis 30 Prozent.

See- und Luftverkehr: Beide Verkehrsbereiche sollen nach dem Willen der Europäer in ein neues Weltklimaabkommen erstmals einbezogen werden und künftig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. So soll der Schiffsverkehr bis 2020 seine Emissionen um 20 Prozent abbauen, der Luftverkehr um zehn Prozent, jeweils bezogen auf das Basisjahr 2005. Gegen die Vorgaben für Airlines stemmen sich laut Diplomaten die USA, Australien und Entwicklungsländer. Gegen die Reduktionsziele für die Schifffahrt machen Entwicklungsländer und Liberia mobil. Die Ausarbeitung konkreter Ziele soll nach dem Wunsch der EU von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) durchgeführt werden.

Nicht verbrauchte Emissionsrechte: Dieser Punkt hatte zu einem handfesten EU-internen Streit geführt. Gegen eine Mehrheit von EU-Staaten und gegen den Willen der EU-Kommission hatten Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Litauen und Lettland gefordert, das "Guthaben" von CO2-Verschmutzungsrechten aus der laufenden Kyoto-Periode (2008 bis 2012) auch nach 2013 übertragen und weiterverkauft werden dürfen. Der Punkt wurde bis zur Kopenhagener Konferenz ausgeklammert. Die EU-Umweltminister hielten lediglich fest, dass ein Guthaben von zugeteilten Emissionseinheiten "die Umweltintegrität eines Kopenhagener Abkommens beeinträchtigen kann". Wegen des Zusammenbruchs der Schwerindustrie nach der politischen Wende in Osteuropa haben vor allem die Mittel- und Osteuropäischen EU-Staaten sowie Russland und die Ukraine Emissions-"Überschüsse", die sie nach dem Kyoto-Protokoll international handeln dürfen.

Forstwirtschaft: In einer Protokollerklärung setzen Österreich, Tschechien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, der Slowakei, Slowenien und Portugal durch, dass ihnen durch die Forstwirtschaft keine neuen "Emissionsschulden" entstehen würden, wenn zwar die CO2-Speicherleistung eines Waldes reduziert wird, dieser aber noch immer CO2 speichert. Die EU will dies über einen bestimmten Referenzwert mit einer "ökologisch robusten" Bandbreite sicherstellen. Die konkreten Anrechnungsregeln müssen erst international präzisiert werden.

Finanzierung: Vor allem am Widerstand Polen scheiterte eine konkrete Finanzierungszusage der EU zur Unterstützung der ärmsten Länder im Kampf gegen den Klimawandel. Warschau war nicht bereit, sich an einer EU-internen Lastenteilung zu beteiligen. Als Gründe wurden die hohen Kosten für die Umrüstung von Kohlekraftwerken genannt. Die EU-Kommission schätzt den gesamten Finanzierungsbedarf für die Entwicklungsländer auf jährlich 100 Milliarden Euro bis 2020. Davon würden nach Berechnungen der EU-Behörde zwei bis 15 Milliarden Euro aus öffentlichen EU-Mitteln kommen.

(APA)

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