Bundesverwaltungsgericht: Drei von vier Verfahren betreffen Asyl

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Bundesverwaltungsgericht(c) Stanislav Jenis
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Der Anstieg im Bereich Fremdenwesen und Asyl sei "überdimensional hoch", sagt BVwG-Präsident Harald Perl. Um dem Herr zu werden, müssten die derzeit 80 befristeten Planstellen verlängert werden, fordert er.

Das vor drei Jahren eingerichtete Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist mit immer mehr Asyl-Entscheidungen befasst. Drei von vier aller neu anhängigen Beschwerdeverfahren stammten aktuell aus diesem Bereich, sagte Präsident Harald Perl am Dienstag. Dieser Anstieg sei "überdimensional hoch", aber keine Überraschung. Denn die große Zahl von Asylanträgen erreiche nun mit einer Verzögerung die Gerichtsbarkeit. Konkret gehe es um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also etwa die Zuständigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der Schubhaft. Für Perl ist es verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.

Von 28.500 Verfahren betrafen im vergangenen Jahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen. Im kommenden Jahr rechnet das BVwG mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon circa 20.000 den Bereich Asyl berühren dürften - das Verhältnis also zumindest gleich bleibe. Zur Bewältigung des Anstiegs wünscht sich Perl, dass jene bis Ende des Jahres befristen 80 Planstellen beim nicht-richterlichen Personal für die kommenden drei bis fünf Jahre verlängert werden.

Mehrheit der sich beschwerenden Asylwerber aus Afghanistan

Die Mehrheit der Asylwerber, die Beschwerde beim BVwG einreichen, stammte in den vergangenen Jahren aus Afghanistan. 2016 waren es 33,2 Prozent, gefolgt von Flüchtlingen aus dem Irak (10 Prozent) und Syrien (9,2 Prozent). Auch der Erfolg einer Beschwerde nicht zumeist von der Herkunft der Menschen ab, so Präsident Perl. Ein großer Teil der Arbeit des BVwG mache die Einschätzung der Situation in den Herkunftsländern aus, da es sich ja um "Prognoseentscheidungen" handle. Aber auch in anderen Fachbereichen fällt das Bundesverwaltungsgericht seit drei Jahren Urteile - insgesamt sind seit dessen Gründung 83.000 Beschwerdeverfahren anhängig geworden. Perl: "Alle vier Minuten kommt ein neuer Fall." 73 Prozent bzw. 61.000 Verfahren davon seien bereits abgeschlossen. In etwa 96 Prozent sei das Urteil akzeptiert und keine Revision erhoben worden. Bei den restlichen habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zwei Drittel der BVwG-Entscheidungen bestätigt.

Die Vielfalt der Verfahrens-Themen stellte Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, dar: So gehe es etwa bei Entscheidungen zu Casino-Lizenzen und öffentlichen Beschaffungen um viel Geld. In anderen Bereichen, wie etwa der Beschäftigung von Behinderten, seien wiederum einzelne Menschen persönlich betroffen. Und: "Wir sind getriebene, auch des EU-Rechts", erwähnte er Verfahren zu Richtlinien der Union. Brisant sind wiederum die Bereiche Videoüberwachung und Datenschutz.

Dass sich ein Gang zum BVwG durchaus auszahlen kann, zeigt wiederum die aktuelle Bilanz: 32,16 Prozent aller angefochtenen Behördenentscheidungen sind im Geschäftsjahr 2016 aufgehoben oder abgeändert worden. Mit der Qualität der Entscheidungen der untergeordneten Instanz habe dies allerdings nichts zu tun, betonte Perl. Zudem seien 55,42 Prozent bestätigt worden.

(APA)

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