Auf einen Blick
Die Maastricht-Kriterien (EU-Konvergenzkriterien) wurden beschlossen, um die Stabilität der Gemeinschaftswährung Euro zu garantieren. Demnach darf der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Das jährliche Defizit darf nicht über drei Prozent des BIP ausmachen. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen, der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte darüber.
Sanktionen Laut Stabilitäts- und Wachstumspakt können nach mehrmaligen Warnungen Geldstrafen von 0,2 bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden. Ausnahmen von der Defizit-Regel sieht der Pakt nur dann vor, wenn eine schwere Wirtschaftskrise das Land erschüttert. Bisher wurden die meisten Ausnahmen für Griechenland gemacht.
Nach den Daten für 2015 von Eurostat haben 17 der 28 EU-Mitgliedstaaten eine Verschuldungsquote aufgewiesen, die über den zulässigen 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen. Noch nicht alle sind Mitglieder der Währungsunion, aber auch für sie hätte die Regel gegolten. Beim öffentlichen Budgetdefizit ist die Situation eine Spur besser: Sechs Mitgliedstaaten wiesen ein Defizit auf, das über den zulässigen drei Prozent des BIP liegt.