Sobotka kontert SPÖ: "Natürlich" werden Menschenrechte berücksichtigt

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP)(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
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Die SPÖ lehnt die Pläne des Innenministers zur Reform des Demonstrationsrechts vehement ab, der Verfassungsdienst ortet Verstöße gegen die Verfassung. Sobotka gibt sich davon unbeeindruckt.

Die SPÖ lässt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) mit seinen Plänen zur Einschränkung des Demonstrationsrechts abblitzen. Nach der kategorischen Ablehnung der Pläne durch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) wies am Mittwoch auch der für Verfassungsfragen zuständige SPÖ-Minister Thomas Drozda den ÖVP-Entwurf zum Versammlungsgesetz zurück. „Das ist eindeutig verfassungswidrig. Aus diesem Grund werden wir dieser Idee nicht nahetreten“, sagte Drozda im Ö1-„Morgenjournal“.

Der Innenminister hatte zuvor in einem Begutachtungsentwurf, den er dem Koalitionspartner übermittelt hatte, gefordert, dass bestimmte Straßen und Plätze bis zu 876 Stunden im Jahr von Demonstrationen freigehalten werden können. Außerdem wollte er die Funktion des Versammlungsleiters aufwerten, der für die Wahrung der Ordnung in der Versammlung zu sorgen hat. Sollte es zu mehreren gerichtlich strafbaren Handlungen oder zu einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung kommen, kann der Leiter, so Sobotkas Vorhaben, bei schuldhaftem Verhalten mit bis zu 10.000 Euro pönalisiert werden.

Verfassungsdienst: Sobotkas Entwurf ist verfassungswidrig

Für die SPÖ kommt das alles nicht in Frage, erklärte Drozda. Bundeskanzler Kern hatte zuvor im „Kurier" bereits daraufhin gewiesen, dass die Behörden schon jetzt genügend Möglichkeiten hätten und weitere Maßnahmen deshalb nicht notwendig seien. Ein klares Nein zu den geplanten Einschränkungen im Demonstrationsrecht kommt auch vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Letzterer hält in einer schriftlichen Stellungnahme fest, dass der von Sobotka erarbeitete Entwurf in mehrfacher Hinsicht gegen Artikel 11 der Menschenrechtskonvention verstößt und daher verfassungswidrig ist.

>>> Soll das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden?

Bedenken hegt der Verfassungsdienst demnach etwa, weil der Versammlungsbegriff gegenüber der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eingeschränkt wird, und Personen, die an einer nicht angezeigten Versammlung führend teilnehmen, für etwas strafbar gemacht werden können, womit sie nichts verbindet. Weitere Kritikpunkte: Für jede Versammlung ist ein Schutzbereich vorgesehen, innerhalb dessen andere Versammlungen, insbesondere Gegendemonstrationen absolut unzulässig sind, ohne dass eine Interessenabwägung stattfinden kann, wie sie von der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs aber gefordert ist. Und: Durch die Verordnung kann ein absolutes Versammlungsverbot für bestimmte Plätze und Straßenzüge vorgesehen werden, so dass auch hier eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen Versammlungsfreiheit und den zulässigen Gründen für ihre Einschränkung nicht möglich ist. Die Rechtsprechung des VfGH sieht aber auch dies vor.

Sobotka: "Ich bin ein bisschen überrascht"

Sobotka ließ sich von der Kritik am Mittwoch nicht beeindrucken. Damit konfrontiert sagte er im ORF-Radio: „Ich bin ein bisschen überrascht. Das ist ja nicht ein Plan des Sobotka, sondern für die Leute und für die Sicherheit in unserer ganzen Republik.“ Im Innenministerium habe sich eine Expertengruppe schon seit einem halben Jahr mit den Ausformulierungen beschäftigt. Daher würden „natürlich“ Menschenrechte und die Verfassung berücksichtigt. Den Experten des Verfassungsdienstes richtete der Minister aus, sich doch mit den Experten des Innenministeriums zusammenzusetzen.

Dass sein Parteichef Mitterlehner die Situation im „Kurier“ anders geschildert und bedauert habe, dass Sobotka sein Vorhaben nicht intern besprochen habe, kommentierte Sobotka nur knapp: „Da sagt Mitterlehner auch, dass die Anliegen berechtigt sind.“ Das bestehende Demonstrationsrecht reiche jedenfalls nicht aus, beharrte der Innenminister. Er hoffe aber, dass die SPÖ „eine Gesprächsbereitschaft nicht gleich abschlägt – und dass man, wenigstens auf Expertenebene, diskutiert“.

>>> Bericht im Ö1-"Morgenjournal"

(Red./APA)

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