Russland: Nawalny darf nicht zur Wahl antreten

Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny.
Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny.(c) APA/AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV
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Ein Gericht verurteilte den russischen Oppositionellen abermals zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe.

Moskau. Dem russischen Oppositionellen Alexej Nawalny droht durch einen Schuldspruch in einem umstrittenen Strafprozess eine Kandidatensperre bei der Präsidentenwahl 2018. Ein Gericht in der Stadt Kirow nordöstlich von Moskau verurteilte Nawalny am Mittwoch zu fünf Jahren Haft auf Bewährung sowie einer Geldstrafe und bestätigte ein erstes Urteil von 2013. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte diesen Prozess als unfair beurteilt.

Der Kreml-Kritiker kündigte umgehend Berufung gegen das Urteil an und erklärte, er werde 2018 bei der Präsidentenwahl antreten. Das Urteil sei ein Beleg dafür, dass die Staatsführung ihn als zu gefährlich einschätze, um ihn zur Wahl zuzulassen. Beobachter räumen Nawalny bei einer Kandidatur nur geringe Chancen ein.

Tritt Putin erneut an?

Nach russischem Recht wird er im Fall der Verurteilung wegen eines schweren Vergehens für zehn Jahre von einer Kandidatur ausgeschlossen. Seine Anwältin Olga Michailowa sagte der Agentur Interfax, nach dem Wahlgesetz dürfe ihr Mandant nicht kandidieren, sofern das Urteil nicht zurückgenommen wird. Nawalny kündigte an, er werde für sein Recht zu kandidieren kämpfen: „Wir werden das Verfassungsgericht anrufen.“ Er wirft den Behörden vor, mit dem Prozess seine Teilnahme an der Wahl verhindern zu wollen. Kremlsprecher Dimitrij Peskow sagte, er halte solche Befürchtungen für unangebracht. Kritiker werfen Nawalny vor, sich mit dem Prozess interessant machen zu wollen.

Präsident Wladimir Putin hat sich noch nicht geäußert, ob er 2018 wieder antreten will. Beobachter rechnen aber damit. Neben Nawalny haben der Rechtspopulist Wladimir Schirinowski und der liberale Politiker Grigori Jawlinski von der Oppositionspartei Jabloko ihre Kandidaturen angekündigt. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.02.2017)

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