Festnahme nach Hasspostings über Burka-Verbot

Themenbild: Handschellen
Themenbild: HandschellenAPA
  • Drucken

Wegen seines Ärgers über das Vollverschleierungsgesetz, sitzt ein 16-Jähriger jetzt in der Justizanstalt Josefstadt in Haft.

Der 16-jährige Tschetschene, der Donnerstagfrüh u.a. wegen Hasspostings von der Polizei festgenommen worden ist, hat sich in seiner Einvernahme geständig gezeigt. Er habe sich über das Vollverschleierungsgesetz geärgert, das das Verbot von Burka und Niqab im gesamten öffentlichen Raum bringt, hieß es vonseiten der Polizei.

Der Bursche wurde bis zum Abend einvernommen. Der 16-Jährige sah seine Postings u.a. gegen Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) nicht als Drohung an, sondern als seine Meinung, die er auf Facebook der Öffentlichkeit kund tat. Er betonte, dass sich die Behörde "nicht in die Religion einmischen" soll.

Der Tschetschene wurde bereits in die Justizanstalt Josefstadt überstellt. Ermittelt wird aber nicht nur wegen gefährlicher Drohung, sondern auch wegen schwerer Körperverletzung, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek. Dabei handelt es sich nicht um den Fall eines im Netz veröffentlichten Prügelvideos, in dem einem Mädchen der Kiefer gebrochen wurde und der 16-Jährige einer der Täter sein soll. Dieser Vorfall ist bereits gerichtsanhängig. Der Bursche ist bereits einschlägig vorbestraft.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar hat sich für ein Integrationsjahr starkgemacht.
Innenpolitik

Integration neu geregelt

Die Regierung schickt Integrationsjahr, Verschärfung bei der Integrationsvereinbarung und Burkaverbot in die Begutachtung.
Themenbild: Niqab
Wien

Nicht ohne meinen Schleier

Sophie ist 19 Jahre alt, lebt in Wien und trägt seit drei Jahren einen Vollschleier. Den will sie unter keinen Umständen ablegen. Auch nicht, wenn es ihr ein Gesetz vorschreibt.
Das Kreuz ist nicht nur ein Glaubenssymbol, sondern auch ein säkulares, die abendländische Geistesgeschichte vergegenwärtigendes Symbol.
Recht allgemein

Kreuz im Klassenzimmer ja, im Gerichtssaal nein

Je nachdem, ob der Staat in einzigartiger hoheitlicher Form tätig ist oder nicht, ist zwischen einer distanzierenden und einer kooperierenden Form des Neutralitätsprinzips zu unterscheiden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.