Nitsch, Österreichs Frauenrechtler

Ich krieg Blut, bitte. Wasser. Gibt's noch Schleim? Leo, jetzt darf ich dich bitten, langsam die Lunge zu kneten. Schauen Sie, diese Elementarvorgänge, die sich immer wiederholen, wenn ein Tier ausgeweidet wird – der Jäger, der Bauer hat sich immer damit beschäftigt.“ Samt ihrer Frauen. Ein billiger Einwand, ich weiß, den Nitsch bei seiner mit Engelsgeduld vorgetragenen Lehraktion zur Einweihung seines urbanen Orgien-Mysterien-Zentralbüros in der Wiener Hegelgasse mit mildem Lächeln quittierte – „Ich bin Frauenrechtler“.

Und doch, auch an einem Donnerstagvormittag anno 2009 dürfen nur die Männer spielen, Milchshakes aus Erdbeeren, Feigen, Trauben ohne Mixer zubereiten, Karpfen zu Flundern drücken, Eier in Brotlaibe schlagen. Nur das Einkaufen, das durfte wieder die Frau übernehmen, wie in den 60er-Jahren, als Anna Brus mit den leeren Kübeln um Blut zum Schlachthaus ging.

Nitsch ist eben ein Garant für österreichische Tradition. Seine christlich-dionysische Symbolik, seine Meistergeste, seine unbedingte Liebe zu den Frauen, nicht unbedingt zum Feminismus, seine frühe, mittlerweile musealisierte Skandalisierung – all das könnte uns fast zum anerkennenden Ausruf „Staatskünstler“ verleiten...

Schließlich brauchen wir gerade dringend einen, die Zeitung bereitet sich seelisch auf den Nationalfeiertag vor, und die Kollegen aus den reschen Politikressorts erwarten, dass auch schwermütige Kulturfuzzis ihren Obulus leisten. Also her mit den „Staatskünstlern“!

Aber was ist das überhaupt? Jemand, der Büros von Ministerinnen einrichtet? Der Bundespräsidenten malt? Der am Ende vibrierender Politikerhände fotografiert wird? Der den Staatspreis erhält? Oder, bernhardinisch, der „die Vorderseite ohne die Kehrseite“ zeigt? Dann kann zumindest Nitsch, der Künstler von Auferstehung und Zerstörung, aufatmen. Bei ihm ist doch alles eins, das „Sein“. Wo dann ja angeblich tatsächlich die „Orgie für alle“ wartet – ob man jetzt gerade vom Einkaufen kommt oder aus der Showküche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.10.2009)

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