Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die dritte Piste am Flughafen Wien zeigt: Die vorgesehene Interessenabwägung macht Entscheidungen großer Tragweite unvorhersehbar.
Wien. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat wieder einmal zugeschlagen: Die dritte Piste des Schwechater Flughafens darf nicht errichtet werden. Öffentliche Interessen stehen den Vorhaben entgegen, insbesondere jene zur Erreichung der Klimaziele (W109 2000179-1/291E).