Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die dritte Piste am Flughafen Wien zeigt: Die vorgesehene Interessenabwägung macht Entscheidungen großer Tragweite unvorhersehbar.
Wien. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat wieder einmal zugeschlagen: Die dritte Piste des Schwechater Flughafens darf nicht errichtet werden. Öffentliche Interessen stehen den Vorhaben entgegen, insbesondere jene zur Erreichung der Klimaziele (W109 2000179-1/291E).
Das mag auf den ersten Blick verwundern, da der Flughafen als Hub und Dienstleister für die Airlines wohl nicht wirklich beeinflussen kann, ob eben jene klimarelevante Gase ausstoßen (oder in welchem Ausmaß). Spannend ist die Entscheidung für die österreichische Wirtschaft allemal, geht es doch im Kern um ein bisher wenig erforschtes Rechtsinstitut: die sogenannte Interessenabwägung.