Steuern: Wien will Daten von Airbnb & Co.

Teilen ja, aber mit der Stadt?
Teilen ja, aber mit der Stadt?(c) freie kommerzielle Nutzung (Symbolfoto)
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Weil der Stadt jährlich rund 400.000 Euro Ortstaxe entgehen, tritt ein Gesetz in Kraft, das Plattformen wie Airbnb zur Preisgabe der Namen von Vermietern zwingen kann.

Wien. Etwa 15.000 Unterkünfte werden in Österreich bereits auf der Homepage der US-Vermittlungsplattform Airbnb angeboten, mit 7700 liegt etwas mehr als die Hälfte davon in Wien. Die Vermieter sind dabei einerseits Privatpersonen, die ihre eigene Wohnung etwa während eines Urlaubes hergeben. Und andererseits gewerbliche Betreiber, die mehrere Wohnungen besitzen oder in Hauptmiete gemietet haben und sie tageweise an Touristen weitergeben.

Hotels und Pensionen heulen daher weltweit auf, wenn die Rede auf Airbnb kommt. Aber auch Fiskalbehörden und Kommunen beklagen Abgabenhinterziehung und eine zusätzliche Erhöhung der Wohnungspreise. Letzteres ist in Wien – anders als etwa in New York – zwar kein Thema. Dennoch macht man sich auch im Wiener Rathaus immer öfter Gedanken über Airbnb und Co. Grund dafür ist die Ortstaxe. Diese wird in Wien prozentuell vom Vermietungsumsatz errechnet (bei 100 Euro Miete sind es rund 2,5 Euro Taxe) und muss von jedem Vermieter, der kurzfristig an Touristen vermietet, abgeliefert werden.

Sechs Monate Zeit für andere Lösung

Bei Plattformen wie Airbnb werde das aber nur in den seltensten Fällen gemacht, sagt Klemens Himpele, Leiter der zuständigen MA 23. Laut Schätzungen des Rathauses entgehen der Stadt so jährlich zwischen 300.000 und 400.000 Euro. Ein Zustand, den man nicht weiter achselzuckend hinnehmen will. Bereits im Herbst wurde daher ein Gesetz verabschiedet, das die Plattformen verpflichtet, entweder die Ortstaxe zentral einzuheben und abzuführen oder die Daten der Vermieter offenzulegen. In der Vorwoche erhielt das Gesetz nun auch aus Brüssel grünes Licht und wird daher wohl per Anfang März in Kraft treten. Airbnb und Co. haben dann sechs Monate Zeit, eine zentrale Lösung zu finden, sonst müssen sie ihre Daten übermitteln.

„Der Betrag ist für die Vermieter wirklich überschaubar“, so Himpele. Daher erwarte man sich auch die Kooperation der Plattformen. Einzelne würden bereits ihre Daten weitergeben. Marktführer Airbnb erklärte in der Vergangenheit bereits mehrmals, dass eine Weitergabe von Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorstellbar sei. „Ich halte diese Argumentation für fadenscheinig. Bei Abgabenthemen brauchen wir immer die Daten“, so Himpele.

Sollte Wien die Daten schlussendlich geliefert bekommen, dürfte das auch bei der heimischen Finanz Interesse wecken. So hat das Finanzministerium zwar bereits seit 2015 ein Amtshilfeersuchen an Irland gestellt, um von der dortigen Europazentrale von Airbnb Daten heimischer Vermieter zu bekommen. Dabei sei man aber noch in Verhandlungen, heißt es aus dem Ministerium. Und diese sollen sich als eher zäh erweisen. Erhält Wien also Daten, werde man sie sicherlich ansehen.

Eine offizielle Schätzung, wie hoch der Steuerausfall durch „schwarze“ Vermietung über Airbnb und andere Plattformen ist, gibt es nicht. Dem Vernehmen nach soll es sich jedoch um einen Betrag im einstelligen Millionenbereich handeln. Dass er nicht höher ist, erklärt man sich im Finanzministerium damit, dass vor allem gewerbliche Vermieter ihr Geschäft offiziell machen würden, weil die Wahrscheinlichkeit hoch sei, von einem verärgerten Mieter einer Nachbarwohnung angezeigt zu werden. Dem Ministerium gehe es vor allem darum, einen fairen Wettbewerb mit Hotels und Pensionen zu schaffen, heißt es dort.

Wer die Ortstaxe abführt und nicht gegen seinen Mietvertrag verstößt, der begeht mit der Vermietung über Airbnb in der Regel keine Gesetzesverstöße. Die Einnahmen müssen zwar bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es für unselbstständig Erwerbstätige eine Freigrenze von 730 Euro pro Jahr. Und bei dieser sind die anteiligen Kosten (Hauptmiete, Strom etc.) bereits abgezogen. Das Aufbessern des eigenen Urlaubsbudgets ist somit weiterhin möglich. (jaz/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2017)

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