Großkonzerne könnten es sich mit Hilfe der Schiedsgerichte immer richten, sie gefährden den Rechtsstaat, ja sogar die Demokratie. Die Argumente lassen sich jedoch mit Fakten schwer untermauern.
Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (Investment Arbitration) ist das Feindbild der Globalisierungsgegner schlechthin. Das zeigte sich vergangenes Jahr sehr deutlich, wann immer es um die beiden geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada bzw den USA ging. Die Kritiker der Freihandelsabkommen betonten stets, in diesen beiden Verträgen eine immense Gefahr zu sehen. Sie unterhöhlten die Demokratie, sie gefährdeten sogar den Rechtsstaat, so ihr Argument. Wer Schiedsgerichte akzeptiere, sage „ja“ zu einer Paralleljustiz, die vor allem immer auf einer Seiten stehe: der des Kapitalismus.
Worum es bei der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit geht
Doch worum geht es bei der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit überhaupt: Ein Investor, der im Ausland investiert, soll nicht gezwungen werden, Streitigkeiten mit dem Investitionsstaat vor dessen eigenen Gerichten auszutragen. Vielmehr soll ein – von beiden Seiten – völlig unabhängiges Gremium entscheiden.
Eine solche Klausel findet sich in nahezu allen Investitionsschutzabkommen, jedenfalls ausnahmslos in jenen, die EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahrzehnten abgeschlossen haben.
Auch in Österreich stellten sich vor allem grüne und sozialdemokratische Politiker mit Vehemenz gegen das Unding „Schiedsgericht“, als es um den Abschluss des Freihandelsabkommens Ceta ging. Allen voran Bundeskanzler Christian Kern, aber auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen hielten und halten an den Bedenken gegen die Schiedsgerichtsbarkeit fest.