Was von der Wahlreform bleibt

GRAZ-WAHL: VORGEZOGENE STIMMABGABE
GRAZ-WAHL: VORGEZOGENE STIMMABGABEAPA/ERWIN SCHERIAU
  • Drucken

Künftig sind zwei Wahltage geplant. Das neue Briefwahlkuvert soll halten und Wählerdaten nicht auf dem Postweg offenbaren. Und der Bundespräsident soll das Parlament nicht mehr auflösen dürfen.

Wien. Nach den Problemen rund um die Hofburgwahl hatten SPÖ und ÖVP im Vorjahr eine Wahlrechtsreform angekündigt. Am Mittwoch präsentierten die Klubobleute Andreas Schieder (SPÖ) und Reinhold Lopatka (ÖVP) nun eine. Große Änderungen bleiben aus, doch in manchen Punkten gibt es Neuerungen. Und der Bundespräsident soll Kompetenzen einbüßen. Die Änderungen:

1. Der Vorwahltag nach steirischem Brauch kommt nun bundesweit.

Wer am Wahltag nicht in seiner Gemeinde ist, soll künftig schon zuvor eine Möglichkeit bekommen, an der Wahlurne abzustimmen. Vorbild dafür ist die Steiermark, in der am neunten Tag vor dem eigentlichen Urnengang (das ist ein Freitag) ein Vorwahltag stattfindet. Und dieser wird in der grünen Mark sogar stärker als die Briefwahl wahrgenommen. Der Plan von SPÖ und ÖVP sieht vor, dass künftig bei Bundeswahlen pro Gemeinde jedenfalls ein Wahllokal am Vorwahltag geöffnet sein muss. Die dabei abgegebenen Stimmen werden erst am eigentlichen Wahltag ausgezählt.

2. Die Briefwahl bekommt ein besseres Kuvert, und es wird schon am Sonntag ausgezählt.

Bezüglich der Wahlkarten dient die Schweiz als Vorbild. Es soll zwar eine Stimmrechtskarte geben, auf der die Daten des Wählers stehen. Diese sollen aber wiederum in ein neutrales Überkuvert gesteckt werden, sodass die Daten des Wählers nicht sofort für jeden auf dem Postweg ersichtlich sind.

Die bisherige Wahlkarte mit der Lasche, die die Daten des Wählers auf dem Postweg verdeckt, war im Vorjahr zu trauriger Berühmtheit gelangt. Sie ging in mehreren Fällen zu früh auf, weswegen die für Oktober anberaumte Hofburgwahl verschoben wurde. Danach hatte man im Dezember auf gewöhnliche Kuverts gesetzt, auf denen aber die Wählerdaten für jeden ersichtlich waren, was datenschutzrechtlich problematisch ist.

Zudem sollen die Briefwahlstimmen künftig bereits am Wahlabend ausgezählt werden. Bisher war dies erst ab dem folgenden Montag, neun Uhr, erlaubt.

3. Kandidaten dürfen sich wieder beim Einwurf der Stimme fotografieren lassen.

Nachdem die Wahlbehörden die Vorschriften lange Zeit auf die leichte Schulter genommen hatten, wurden sie im Dezember bei der Hofburgwahl strikt exekutiert. Was dazu führte, dass Fotografen und Kameraleute nicht mehr dabei sein durften, wenn Kandidaten das Wahllokal betreten. Künftig soll dies wieder erlaubt werden.

4. Klarere Regeln für die Mitnahme von Kindern und Erleichterungen für Behinderte kommen.

Für die Wähler, für deren Stimmeinwurf sich keine Kamera interessiert, vielleicht wichtiger: Die Frage, wann man seine Kinder in die Wahlzelle mitnehmen darf, soll nun klar und einheitlich geregelt werden. Zuletzt war dies unterschiedlich streng exekutiert worden. Zudem sollen Wahllokale behindertenfreundlicher werden. Und der Stimmzettel wird künftig an einer Ecke abgeschrägt sein, damit Sehbehinderte leichter die Wahlschablone anlegen können.

5. Mehrheitswahlrecht, E-Voting und Frauenquote sollen in einer Enquete diskutiert werden.

Ein Mehrheitswahlrecht ist nicht vorgesehen, wenngleich dies zuletzt die ÖVP-Landeshauptleute Josef Pühringer oder Hermann Schützenhöfer gefordert hatten. SPÖ-Kanzler Christian Kern schwebte wiederum ein Mandatsbonus für die stärkste Partei vor.

Die Klubchefs von SPÖ und ÖVP verwiesen auf die fehlende Zustimmung der Opposition für ein Mehrheitswahlrecht. Für große Wahlrechtsreformen braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Aber auch in den Regierungsfraktionen sind sich die Abgeordneten uneins. Es gebe innerhalb der Fraktion „ganz unterschiedliche Ansätze“ erläuterte Schieder. Lopatka meinte, man könnte die Frage Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht auch den einzelnen Ländern überlassen.

Weiter diskutiert werden soll darüber in einer parlamentarischen Enquete, auch mit Vertretern der Wissenschaft. Auf Wunsch von Lopatka wird in diesem Rahmen auch das E-Voting diskutiert, dem Schieder skeptisch gegenüber steht. Auch die Frage einer Frauenquote unter Mandataren wird debattiert.

6. Der Bundespräsident soll in seinen Rechten beschnitten werden.

Momentan kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat auflösen, sodass Neuwahlen nötig werden. Das ist Schieder und Lopatka ein Dorn im Auge, sie wollen, dass das Parlament stets selbst darüber entscheiden kann, ob eine Legislaturperiode frühzeitig beendet wird.

Das Begnadigungsrecht bei Strafgefangenen soll der Präsident in Richtung Justizministerium verlieren. Auch das Recht, ein Strafverfahren niederzuschlagen oder uneheliche Kinder zu ehelichen zu erklären, soll dem Staatsoberhaupt genommen werden.

Zudem will die Koalition festlegen, dass der Bundespräsident Gesetze nie inhaltlich zu prüfen hat, sondern nur beurkunden soll, ob diese formell korrekt vom Parlament beschlossen wurden. Bisher war strittig, wie weit die Rechte des Bundespräsidenten in dieser Frage gehen. Heinz Fischer hatte sich 2008 geweigert, eine Novelle zur Gewerbeordnung zu unterschreiben, weil ihm diese wegen einer rückwirkenden Strafbestimmung verfassungswidrig erschien.

Genauer beschreiben will die Koalition auch, was der Oberbefehl des Präsidenten über das Heer bedeutet. Für die Änderung der Bundespräsidentenrechte braucht es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Neben der Opposition soll vorab auch mit Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen über die Reform gesprochen werden.

DER PLAN

SPÖ und ÖVP verständigten sich auf eine Reform des Wahlrechts. So soll es künftig einen Vorwahltag geben und die Briefwahlstimmen sollen schon am Wahlsonntag ausgezählt werden.

Der Bundespräsident soll nach Wunsch der Koalition das Gnadenrecht verlieren und den Nationalrat sowie Landtage nicht mehr auflösen dürfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wahlen
Leitartikel

Immerhin treten sie gemeinsam auf

Die Koalition einigt sich auf ein neues Wahlrecht, das das Wort neu kaum verdient. Die Hofburg will man zurechtstutzen. Möglicherweise zu sehr.
Symbolbild
Innenpolitik

Opposition ist nicht für "lustige Schnellschüsse" zu haben

Die Grünen zeigen sich verhandlungsbereit, FPÖ und Team Stronach lehnen hingegen die Beschneidung der Kompetenzen des Bundespräsidenten vehement ab.
Lopatka und Schieder
Innenpolitik

Regierung will zweiten Wahltag und Hofburg "entrümpeln"

Barrierefrei, neue Kuverts und die Stimmauszählung am Sonntag: Die Klubobleute der Koalition stellen ihre Reformideen vor. Den Bundespräsidenten wollen sie in seiner Macht beschränken.
Innenpolitik

Woran das Wahlrecht bisher krankt

Die Koalition legt Pläne für ein neues Wahlrecht vor. Änderungsbedarf gäbe es durchaus: Das reicht von einem neuen Kuvert über alternative Wahlbeisitzer bis zu einer neuen Stimmgewichtung. Doch gerade Letztere ist sehr umstritten.
Kommentare

Präsident ohne Gnade

Der Bundespräsident soll Macht verlieren. Teils zu Recht, denn manche seiner Kompetenzen erinnern an die Monarchie. Doch die geplante Reform birgt auch Gefahren.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.