Firtasch soll an die USA ausgeliefert werden

Dmitrij Firtasch und seine Anwälte waren überrascht vom Urteil des Oberlandesgerichts.
Dmitrij Firtasch und seine Anwälte waren überrascht vom Urteil des Oberlandesgerichts.(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Überraschung im Fall Firtasch: Das Oberlandesgericht revidiert die Meinung der vorigen Instanz. Anwalt Böhmdorfer sieht Österreich als "politischen Handlanger" der USA. Doch nicht nur die USA wollen Firtasch. Nach dem Prozess wurde er wegen eines Haftbefehls aus Spanien verhaftet.

Am Dienstag, kurz nach 14 Uhr, verkündete das Wiener Oberlandesgericht (OLG) seine Entscheidung im Fall Dmitrij Firtasch: Der ukrainische Oligarch wird an die USA ausgeliefert. Es war eine Entscheidung, mit der kaum jemand gerechnet hatte. Nicht die internationalen Journalisten, die die Sitze im Saal E des Oberlandesgerichts besetzten, nicht das Heer an fünf Verteidigern und Unterstützern Firtaschs, die sich zu seiner Verteidigung versammelt hatten, und wohl auch nicht Firtasch selbst, der sich die Begründung des Senats mit stoischer Miene anhörte. Senatsvorsitzender Leo Levnaic-Iwanski verwies in seinen Erklärungen darauf, dass eine endgültige Entscheidung über Firtaschs Auslieferung durch den Justizminister zu treffen sei. Bis Firtasch also tatsächlich ausgeliefert wird, könnte noch einige Zeit vergehen.

Dass dem Auslieferungsantrag stattgegeben wurde, würde nicht bedeuten, dass Firtasch als schuldig vorverurteilt werde, betonte Levnaic-Iwanski bei der Verkündung der Entscheidung. Knapp drei Jahre nach seiner Verhaftung im vierten Wiener Gemeindebezirk aufgrund eines US-Haftbefehls haben seine Verteidiger den Rechtsstreit verloren und Firtasch wohl ein weiteres Stück seiner Freiheit.

Ein in Aussicht gestelltes Interview, das im Falle eines für Firtasch positiven Gerichtsentscheids angekündigt worden war, wurde abgesagt. Auf den Gesichtern seiner Anwälte, darunter Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, spiegle sich der „blanke Horror“, berichtete ein Journalist aus dem Gerichtssaal. "Wir dürfen es nicht erlauben, dass Österreich zum Handlanger der politischen Weltmacht USA wird", sagte Böhmdorfer als Reaktion auf das Urteil. Fitasch sei ein Opfer der US-Strategie, Russlands Einfluss in der Ukraine zu minimieren. Das OLG sah Böhmdorfers Zweifel an einem fairen Verfahren in den USA aber als nicht gegeben an.

Auch Spanien will Firtasch

Und es gab noch eine weitere Überraschung für Firtasch an diesem Dienstag. Firtasch wurde direkt nach der Verhandlung verhaftet. Grundlage für die Verhaftung sei jedoch nicht, dass das Gericht seine Auslieferung an die USA für zulässig erklärte, sondern ein europäischer Haftbefehl aus Spanien, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, der Austria Presse Agentur.

Inhaltlich durfte sich Bussek zu dem Haftbefehl aufgrund seiner Herkunft nicht äußern. Dass die Festnahme gerade direkt nach dem OLG-Urteil erfolgte, liege der Sprecherin zufolge daran, dass bis zu diesem Zeitpunkt "ergänzende Informationen seitens der spanischen Behörden" gefehlt hätten. Firtasch wird beschuldigt, ein Geldwäsche-Netz, das vor allem in Katalonien tätig war, angeführt zu haben, berichtete die spanische Zeitung "El Pais" am Dienstag unter Berufung auf informierte Quellen.

Firtasch und die beiden anderen Verdächtigen sollen die Chefs einer kriminellen Vereinigung sein, die Geldwäsche durch Immobiliengeschäfte und über Restaurants im Wert von zehn Millionen Euro betrieben haben sollen. Das Geld soll aus Firmen in Zypern und den Jungfraueninseln stammen. Soweit zu den Vorwürfen in Spanien, in den USA werden ihm Schmiergeldzahlungen vorgeworfen.

Ein Fall voller Wendungen

Der Fall Firtasch ist auch deshalb so bemerkenswert, weil er voller Wendungen ist. Nach seiner Verhaftung in Wien kam Firtasch durch die Zahlung einer Kaution von 125 Millionen Euro frei, eine Rechnung, die ein russischer Geschäftsmann beglich. Im April 2015 lehnte das Wiener Landesgericht das Auslieferungsansuchen als „auch politisch motiviert“ ab, die Staatsanwaltschaft Wien legte Berufung ein. Der OLG-Dreiersenat sah den Fall nun anders.

Die US-Ankläger aus Chicago warfen Firtasch vor, zwischen 2006 und 2010 Schmiergeld in Millionenhöhe an indische Politiker gezahlt zu haben, um Lizenzen für ein Titan-Minenprojekt im Bundesstaat Andhra Pradesh zu erhalten. Der Deal war schlussendlich nicht zustande gekommen. Der US-Bezug der Vorwürfe beschränkt sich auf Geldüberweisungen aus und in die USA sowie auf Aufenthalte mutmaßlicher Tatbeteiligter in den USA, die unter anderem von Chicago aus telefoniert haben sollen. Der Ukrainer selbst hat die Vorwürfe als „völlig absurd“ bezeichnet.

Ordentliche Rechtsmittel gegen den Beschluss des OLG sind nicht mehr möglich, hypothetisch denkbar wäre lediglich ein sogenannter Erneuerungsantrag, bei dem der Oberste Gerichtshof auf eine Grundrechtsverletzung hingewiesen werden müsste. Laut einem Gerichtssprecher gibt es für eine derartige außerordentliche Beschwerde im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren jedoch keine Präzedenzfälle. Unklar ist aus dem gleichen Grund vorerst auch, ob Firtasch nun an die USA oder Spanien ausgeliefert werden müsste.

(som/Ag.)

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