Schwechat: Richter befangen? Höchstgericht muss es klären

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Gericht weist Disziplinarvorwürfe zurück.

Wien. In der Debatte um eine mögliche Befangenheit von Verwaltungsrichtern bei der Entscheidung rund um die dritte Piste am Flughafen Schwechat meldet sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) selbst zu Wort. Eine Sprecherin verwies gegenüber der „Presse“ darauf, dass schon im Gerichtsverfahren zu prüfen gewesen sei, ob eine Befangenheit vorliegt. Eine solche sei aber nicht erblickt worden und die Richter hätten das auch in ihrem Urteil explizit festgehalten.

Bei einer Revision gegen das Erkenntnis könne nun aber der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen, ob die Richter sich zu Recht für unbefangen hielten. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte zuvor erklärt, dass die Richter Hintergründe haben, die „in der normalen Justiz klassische Befangenheitsgründe“ darstellen würden und auch laut über disziplinarrechtliche Folgen nachgedacht. Das Bundesverwaltungsgericht betont aber, dass die Richter sich korrekt an die Verfahrensordnung gehalten hätten. Disziplinarrechtliche Folgen seien hier nicht vorgesehen. Jarolim hofft nun darauf, dass der VwGH die Frage der Befangenheit der unterinstanzlichen Richter noch einmal überprüft, wie er am Dienstag erklärte.

Vorleben der Richter in Kritik

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), mit dem aus Umweltschutzgründen gegen eine dritte Piste auf dem Flughafen Schwechat entschieden wurde, ist umstritten. So sollen zwei der drei Richter einst im Umweltschutz aktiv gewesen, ein Dritter für Agrarier lobbyiert haben. Das letzte Wort hat aber auch in der Sache noch der VwGH als Höchstgericht in Verwaltungsfragen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2017)

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