Privater Online-Tierhandel steht vor Verbot

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Das neues Tierschutzgesetz erlaubt Inserate auf Internet-Portalen nur noch Vereinen und professionellen Züchtern. Das Bürgerinteresse am Gesetz ist enorm: Gesundheitsministerium bekam Hunderte Stellungnahmen.

Wer in Zukunft den jüngsten Wurf seines Haustieres via Kleinanzeige im Internet verkaufen will, macht sich strafbar. So sieht es der aktuelle Entwurf für das neue Tierschutzgesetz vor. Die entsprechenden Änderungen lagen bis Anfang Februar öffentlich zur Begutachtung auf.

>>-- Entwurf auf der Parlamentsseite --<<

Hintergrund für das Vorhaben des dafür zuständigen Gesundheitsministeriums ist die Präzisierung der gegenwärtigen Rechtslage. So ist bereits heute das „Feilbieten“ von Tieren für Privatpersonen untersagt. Allerdings besteht eine Rechtslücke, die das Inserieren von z. B. Hundeswelpen im Internet möglich macht.

Im neugestalteten Paragrafen 8a wird nun jedoch ausdrücklich auch das Feilbieten „im Internet“ in die Verbotsbestimmung mit aufgenommen. Nicht gelten wird die Regelung für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft, und beispielsweise bei der Suche nach einer neuen Bleibe für ein Tier, wenn etwa der Vorbesitzer verstorben ist. Befugte Vereine oder auch offizielle Züchter betrifft die Neuregelung nicht.

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Das Interesse der Bevölkerung am neuen Tierschutzgesetz ist enorm. Insgesamt wurden über 500 Stellungnahmen abgegeben. Nach Angabe der Parlamentsdirektion sei das für die aktuelle Legislaturperiode eine Rekordzahl.

Die Organisation Vier Pfoten und die Tierschutzombudsstelle Wien orten in der geplanten Novelle auch problematische Änderungen. Kritik hagelte es für "die Anbindehaltung von Rindern, die weiter erlaubt sein soll, die Enthornung der Ziegen, die einen sehr risikoreichen Eingriff darstellt, sowie die weiterhin gesetzlich tolerierte betäubungslose Ferkelkastration".

Schlupfloch bei Kastrationspflicht?

Die im April 2016 verordnete Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen werde "durch ein begriffliches Schlupfloch" rückgängig gemacht, warnte Eva Persy, Tierschutzombudsfrau für Wien. Im neugefasste Gesetz werde der Begriff "Zucht" so definiert, dass Landwirte - sofern sie sich als Züchter ausgeben - ihre Katzen wieder unkastriert halten dürfen.

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und weitere Organisationen vermissten in der Novelle ein Verbot des Aussetzens von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen als Jagdbeute, obwohl es dazu einen einstimmigen Beschluss des Tierschutzrates gibt, wie angemerkt wurde.

Dürfen Polizei und Heer Tiere quälen?

Auch die Universität Salzburg gab eine Stellungnahme zu dem Entwurf ab. Darin wird die Ausnahmebestimmung vom Tierquälereitatbestand bei Einsätzen von Diensthunden der Polizei oder des Bundesheeres kritisiert. Die in Begutachtung stehende Bestimmung werfe "bereits auf den ersten Blick und erst recht bei näherer Betrachtung mehr Fragen auf, als sie tatsächlich klarzustellen vermag", so die Expertenmeinung der Hochschule.

Zustimmung zum Entwurf kommt vom Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS). "Für die Schweinehaltung bringt die neue Tierhaltungsverordnung vor allem im Bereich der Ferkelkastration und des Schwanzkupierens strengere Vorschriften. Der Einsatz wirksamer Schmerzmittel wird verpflichtend, dies ist ein klarer Schritt zu mehr Tierwohl", heißt es in einer Aussendung.

(red./Apa)

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