Wien: Prozess um Gruppenvergewaltigung vertagt

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Nach zwei Verhandlungstagen konnten noch nicht alle Angeklagten einvernommen werden. Diese berufen sich bei Befragungen auf ihren Glauben.

Der Prozess um die Gruppenvergewaltigung in Wien-Leopoldstadt ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht nach der Befragung von fünf Angeklagten auf kommenden Dienstag vertagt worden. Der Schöffensenat (Vorsitz: Petra Poschalko) hat nach zwei Verhandlungstagen noch nicht alle neun Beschuldigte vernommen. Damit dürfte der Prozessfahrplan, der Urteile für den 2. März vorsieht, wackeln.

Am Dienstag sollen zunächst die noch ausständigen Beschuldigtenvernehmungen abgeschlossen werden. Danach wird das Video mit der kontradiktorischen Einvernahme der 28-jährigen Deutschen abgespielt. Aus Opferschutzgründen wird währenddessen vermutlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

"Ja, ich habe mir ihr geschlafen"

Der Donnerstag hingegen stand ganz im Zeichen weiterer Einvernahmen der neun angeklagten Iraker, die in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 eine junge Deutsche in eine Wohnung gebracht und sich dort allesamt an ihr vergangen haben sollen. Die Befragungen gestalteten sich schwierig, einige Angeklagte verwickelten sich in Widersprüche.

"Ja, ich habe mit ihr geschlafen", räumte ein 23-Jähriger ein. Einer seiner Bekannten habe ihm "mitgeteilt, ob ich mit der Dame schlafen will". Die Frau sei im Nebenraum auf dem Bett gelegen. "Wie eine leblose Puppe?", wollte Richterin Petra Poschalko wissen. "Ja, wie ein Mensch, aber das Gesicht hab ich nicht gesehen", erwiderte der junge Mann.

Angeklagter: Initiative ging vom Opfer aus

Auf die Frage, warum er zu einer fremden Frau gehe und mit dieser einfach schlafe, meinte der 23-Jährige: "Ich habe noch nie mit einer Frau geschlafen und ich wollte es einmal ausprobieren." Er sei betrunken gewesen: "Wenn sie verweigert hätte, hätte ich nicht mit ihr geschlafen."

"Woraus schließen sie, dass sie das will?", hakte die Richterin nach. "Als ich hereingekommen bin, hat sie mein Gesicht zu ihrem Geschlechtsteil gezogen", behauptete der Mann. Sie habe ihn außerdem umarmt.

Ein 33-jähriger Landsmann behauptete demgegenüber, er sei damals gar nicht in der Wohnung gewesen. Er werde von den anderen Angeklagten, die allesamt miteinander verwandt oder verschwägert sind, wegen einer "Fehde im Irak" zu Unrecht belastet. Aufgrund von Erbschaftsstreitigkeiten wären die Familien verfeindet. "Ich kenne das Mädchen nicht", beteuerte der 33-Jährige. Er sei verheiratet und habe drei Kinder: "Ich schlafe mit niemandem außer mit meiner Frau."

Mit Glauben unvereinbar

Ein 27-Jähriger erklärte, er habe der Deutschen nur auf die Beine geholfen, als er sie nach dem Aufwachen am Morgen wahrnahm. Sie sei im Gang gestolpert. Auf die Frage der Richterin, wie er sich seine DNA-Spuren am Hals und im Gesicht der 28-Jährigen erkläre, antwortete der Mann: "Ich habe entweder gehustet oder geniest." "Haben Sie sie geküsst?", forschte die Richterin. "Ich bin Moslem. Ich bete. Ich trinke keinen Alkohol. Ich habe noch nie mit Frauen geschlafen. Ich bin ein frommer Mann."

Der 27-Jährige wird allerdings von einem Mitangeklagten belastet. "Stimmt nicht", gab er sich - damit konfrontiert - trotzig. Ein Mädchen in eine fremde Wohnung zu bringen, könne er "mit meinem Glauben nicht vereinbaren".

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