BZÖ-Broschüre: Geschäftsführer waren "ehrlich schockiert"

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Blick in den Verhandlungssaal(c) APA (GERT EGGENBERGER)
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Die umstrittene Broschüre sei eindeutig dem BZÖ zuzuordnen gewesen, bedauerte der Aufsichtsratsvorsitzenden der LIG vor Gericht. Wegen des Vertrauensbruchs sei er zurückgetreten.

Der Untreue-Prozess wegen der BZÖ-Wahlbroschüre aus dem Jahr 2009 ist am Donnerstag mit der Einvernahme des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Landesimmobiliengesellschaft LIG fortgesetzt worden. Angeklagt sind die ehemaligen freiheitlichen Regierungsmitglieder Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie der damalige BZÖ-Pressesprecher Stefan Petzner.

Der Rechtsanwalt sagte, er sei über die geplante Standort-Broschüre informiert worden, der Zweck sei die Bewerbung der Landesgesellschaften gewesen. Vom Zwecke einer "Akquirierung ausländischer Investoren", wie es geheißen hatte, war ihm nichts bekannt. Dass die LIG und ihr Unternehmenszweck mit der Produktion der Broschüre kollidieren könnte, wollte der Ex-Aufsichtsrat nicht mitbekommen haben. Er sei von den Geschäftsführern Rene Oberleitner und Johann Polzer darüber auch nicht informiert worden, dass beide Bedenken angemeldet hätten und durch einen Gesellschafterbeschluss und eine Weisung dazu gezwungen worden seien.

Einflussnahme seitens der Politik befürchtet

Als die Broschüre, die knapp vor der Wahl an alle Kärntner Haushalte verschickt wurde, dann erschien, sei genau das passiert, was er nicht gewollt habe, die Broschüre sei eindeutig dem BZÖ zuzuordnen gewesen. Richter Christian Liebhauser-Karl fragte, ob ihm die Problematik der Verwendung öffentlicher Gelder bewusst gewesen sei. Der Zeuge bejahte dies und erklärte, er habe auch sofort Oberleitner und Polzer kontaktiert und darauf hingewiesen. Er habe den Eindruck bekommen, dass beide Geschäftsführer "ehrlich schockiert" gewesen seien. Er habe die Vorgangsweise als Vertrauensbruch gesehen, er sei deshalb im Mai 2009 als Aufsichtsratsvorsitzender zurückgetreten. Er habe schon im Vorfeld befürchtet, dass es Einflussnahme seitens der Politik geben könnte, eine Partei bevorzugt werden könnte.

Er habe dann darauf gedrängt, dass die Geschäftsführer schriftlich protestieren müssten. Dies sei zwar erfolgt, aber erst deutlich später als er es erwartet hätte. Natürlich sei dies eine "feindliche Handlung" gegenüber dem Eigentümer, daher hätten die Geschäftsführer zuerst auch gemeint, das müsse man nicht unbedingt schriftlich dokumentieren. Er habe jedoch darauf bestanden. Es sei auch klar gewesen, dass der Schaden gut gemacht werden müsste, und zwar von jener Partei, die von der Broschüre, die er als "Prospekt" bezeichnete, profitiert hätte.

Verfahren auf den 7. März vertagt

Nach seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat seien Oberleitner und Polzer bei ihm in der Anwaltskanzlei erschienen - um ihm zu sagen was sie gegenüber den Behörden aussagen würden. Nämlich dass die Übernahme der Kosten durch das BZÖ von Anbeginn geplant gewesen sei. Er habe den beiden aber gesagt, dass dies nicht zutreffend sei und er also diese Aussage sicher nicht decken würde.

Er habe den beiden Geschäftsführern bei dem Gespräch jedenfalls geraten, sich einen Verteidiger zu suchen, der "nicht parteinahe" sei. Michael Sommer, der damals sämtliche Protagonisten vertreten hatte, sei jedenfalls "der Falsche" für sie. Sommer hatte auch an jener Besprechung im Juni 2009 teilgenommen, bei dem Dörfler, Dobernig, Scheuch und die LIG-Vorstände übereingekommen waren, die BZÖ-Finanzierung als von Anfang an vereinbart darzustellen und zu diesem Zeitpunkt auch alle im bereits laufenden Ermittlungsverfahren vertreten. Ob Sommer die Idee für diese Schutzbehauptung gehabt hatte, wisse er aber nicht.

Das Verfahren wurde nach der Vernehmung vertagt, der Schöffensenat tritt am 7. März das nächste Mal zusammen.

(APA)

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