Firtasch in den Fängen der Justiz

CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG
CAUSA FIRTASCH: OLG-BERUFUNGSVERHANDLUNG(c) APA GEORGES SCHNEIDER
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Ukrainischer Oligarch bleibt vorerst im Gefängnis. Gericht entscheidet heute über Auslieferungshaft.

Wien. Der ukrainische Oligarch Dmitrij Firtasch bleibt vorerst in Haft. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat gestern Nachmittag einen Haftantrag der Staatsanwaltschaft Wien wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr im Zusammenhang mit Geldwäschevorwürfen in Spanien abgelehnt. Daraufhin verlangten die Staatsanwälte Haft im US-Auslieferungsverfahren. Über ihre Fortführung wird nun am Freitagnachmittag entschieden.

Für das Landesgericht hätte ein regelmäßiges Erscheinen vor Gericht ausgereicht. Firtasch musste seinen Pass abgeben; er darf Österreich nicht verlassen.

Der Gas- und Chemieunternehmer wurde aufgrund eines von Spanien veranlassten Europäischen Haftbefehls am Dienstag im Oberlandesgericht Wien festgenommen. Dort hatte zuvor ein Senat grünes Licht für seine Auslieferung an die USA in einem Korruptionsfall gegeben. Die Letztentscheidung darüber, ob Firtasch an die USA ausgehändigt oder doch an Spanien übergeben wird, muss Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) treffen. Es gibt keine klare Vorrangsregelung zwischen einem Auslieferungsverfahren an einen Drittstaat und dem vereinfachten Übergabeverfahren an einen EU-Staat. Als Kriterien gelten der Tatort der strafbaren Handlung, die Interessen des ersuchenden Staates, die Schwere der strafbaren Handlungen, die Möglichkeit einer Weiterlieferung zwischen ersuchenden Staaten und die zeitliche Abfolge der Anträge.

Firtasch muss sich wegen des US-Auslieferungsantrags seit März 2014 in Wien aufhalten, war aber wegen der Zahlung einer Kaution von 125 Millionen Euro durch einen russischen Geschäftsmann nur kurze Zeit in Haft.

Die Inhaftierung am Dienstag traf Firtasch offensichtlich unvorbereitet. Spanische Behörden hatten den Haftbefehl bereits Ende November 2016 ausgestellt. In Wien erklärte man die plötzliche Festnahme mit der Tatsache, dass aus Spanien neue Dokumente in dem Fall übermittelt worden seien. Veranlasst ein Staat einen Europäischen Haftbefehl im EU-Ausland, haben die betroffenen Behörden die Möglichkeit der Prüfung. Fristen sind dabei keine vorgesehen.

Vorwurf der Geldwäsche

Die spanischen Vorwürfe gegen Firtasch konzentrieren sich auf den Vorwurf der Geldwäsche und der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der 51-Jährige soll mit zwei anderen Personen ein Netzwerk angeführt haben, das Geld im Wert von zehn Millionen Euro über Immobiliengeschäfte und Restaurants reinwusch. Das Geld soll aus Firmen in Zypern und den Jungfraueninseln stammen. Firtasch selbst weist die Vorwürfe zurück.

Laut der spanischen Zeitung „El Pais“ kamen die Ermittler Firtaschs Aktivitäten nach der Verhaftung von Stepan Tschernowetskij, dem Sohn des früheren Kiewer Bürgermeisters, im Sommer auf die Spur. Tschernowetskij wurde wieder freigelassen, die Ermittlungen dauern an. Auch gegen zwei von Firtaschs mutmaßlichen Mitorganisatoren des Geldwäscherings erließen die spanischen Behörden Auslieferungsansuchen. (APA/som)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.02.2017)

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