Motorradrennsport ist laut OGH gebräuchlich und fällt nicht unter Risikoausschluss.
Wien. Es geschah nach der ersten Runde beim freien Fahren auf einer Motorradrennstrecke: Als sich der spätere Kläger mit 150 km/h einer Rechtskurve näherte, versagten die Bremsen; er konnte seinem Vordermann nicht ausweichen und fuhr ihn nieder, sodass der sich beim Sturz verletzte; auch dessen Motorrad wurde beschädigt. Als Schadenersatz zahlte der Auslöser des Unfalls pauschal 20.000 Euro; muss seine Haushaltsversicherung dafür und für weitere 5450 Euro an Vertretungs- und Sachverständigenkosten aufkommen?
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorweg: Ja, die Versicherung muss zahlen. Sie deckt die „Gefahren des täglichen Lebens“ ausdrücklich auch aus der nicht berufsmäßigen Sportausübung. Bloß die Jagd ist davon ausgenommen.