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Lienzer Schule sperrt nach Schweinegrippe-Fällen zu

26 Schüler der Landeslehranstalt sind an der Schweinegrippe erkrankt.
(c) APA/EXPA/JŸrgen Feichter (Expa/jŸrgen Feichter)
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Vorübergehend wird die Landwirtschaftliche Lehranstalt in Lienz geschlossen. 26 Personen sind offenbar an der neuen Grippe A H1N1 erkrankt. Die Erkrankten befinden sich in häuslicher Betreuung.

Nachdem an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Lienz offenbar 26 Personen an der neuen Influenza A H1N1 erkrankt sind, wird die Schule vorübergehend geschlossen. Diese präventive Maßnahme soll Unruhe und weitere Ansteckungen vermeiden, hieß es seitens des Landes Tirol. Derzeit lägen drei bestätigte Erkrankungen vor, betroffen seien zwei Schüler sowie ein Angestellter des Küchenpersonals. "Die erkrankten Schüler befinden sich in häuslicher Betreuung", erklärte Landessanitätsdirektor Christoph Neuner. Derzeit gebe es bei keinem der insgesamt 26 Betroffenen einen schweren Krankheitsverlauf, so die Landesregierung Tirol.

Von den Infektionen seien Schüler unterschiedlicher Klassen betroffen. Das Virus könnte sich im Internat ausgebreitet haben, so Neuner. Insgesamt werden an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt 286 Schüler betreut.

Neuner betonte, dass kein Grund zur Panik bestehe. Man arbeite eng mit dem Gesundheitsamt in Lienz zusammen. In der Schule werde verstärkt auf die notwendigen Hygienemaßnahmen hingewiesen und die Eltern der erkrankten Schüler würden vom Gesundheitsamt informiert, betonte der Direktor der Schule, Alfred Hanser. Sorgfältige Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen, würden vor einer Ansteckung schützen.

Hintergrund: Epidemiegesetz

Geregelt werden Schulschließungen vom Epidemiegesetz. Dieses sieht "im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit" wörtlich "die vollständige oder teilweise Schließung von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten" vor. Weiters können betroffene "Bewohner von Ortschaften oder Häusern, in denen eine anzeigepflichtige Krankheit aufgetreten ist, (...) vom Besuch von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten ausgeschlossen werden".

Diese Regelung gilt nicht nur im Pandemiefall, sondern bei allen Krankheiten - also auch bezüglich der Schweinegrippe. Erkranken sehr viele Schüler gleichzeitig, entscheiden die Landessanitätsdirektion in Absprache mit dem Gesundheitsministerium im Einzelfall über mögliche Schließungen von Einrichtungen, meist sind nur einzelne Klassen betroffen.

Gedacht ist das Zusperren einer Schule laut Unterrichtsministerium für "spezielle Fälle, wenn es bei Kindern zu besonders zahlreichen Infektionen kommt". 2008 wurde beispielsweise im Zusammenhang mit einer Masern-Epidemie in Salzburg eine Schule behördlich gesperrt und eine kleine Pflichtschule in Oberösterreich kurzzeitig geschlossen. In Letzterer griff man zu dieser Maßnahme, nachdem viele Lehrer erkrankten und kein Personal mehr zur Verfügung stand.

Schulschließung bei 50% Erkrankten

Das Gesundheitsministerium rät zu einer Schließung, wenn mehr als 50 Prozent der Schüler einer Bildungseinrichtung von der neue A(H1N1)-Influenza betroffen sind. Die Verantwortung dafür liegt aber bei den Landessanitätsdirektionen, die eine "Fall zu Fall"-Entscheidung je nach Situation treffen müssen. Bei den Ministeriums-Empfehlungen gilt weiters: Eine Klasse soll geschlossen werden, wenn die Hälfte der Schüler darin an Schweinegrippe erkrankt ist. Behandelt werden müssen infizierte Schüler von Hausärzten oder in Spitälern. "Schulärzten verabreichen keine Medikamente, sie könne nur diagnostizieren", so das Gesundheitsministerium.

Bezüglich Schweinegrippe-Erkrankungen in Schulen hat das Unterrichtsministeriums im September in einem Erlass präventive Verhaltensweisen vorgesehen. Betont werden dabei vor allem Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung. Anhand eigens für Lehranstalten konzipierten Plakaten und Merkblättern wird unter anderem zum Lüften nach jeder Unterrichtseinheit für drei bis zehn Minuten und zum Händewaschen vor der Jausenpause geraten. Schutzmasken werden laut den Ratschlägen als nicht notwendig erachtet.

(APA)