Asyl: Regierung erhöht den Druck

MINISTERRAT: DOSKOZIL / SOBOTKA
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Rechtskräftig abgelehnte Asylwerber müssen das Land verlassen, sonst drohen laut neuem Fremdenrechtspaket Strafen, der Entzug der Grundversorgung und die Anhaltung in Rückkehrzentren.

Wien. Es ist eines der ungelösten Themen im Asylwesen: Was tun mit Asylwerbern, deren Anträge rechtskräftig abgelehnt wurden, die aber das Land nicht verlassen wollen? Eine Abschiebung ist dann nicht möglich, wenn das Heimatland kein Interesse hat, seine Landsleute zurückzunehmen. Die Ausstellung von Heimreisezertifikaten ist in vielen Fällen eine langwierige Angelegenheit, oft ist es gar nicht möglich. Mit dem Fremdenrechtsänderungspaket, das am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde, versucht die Regierung, den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Offensichtliches Ziel: Sie sollen dazu bewogen werden, selbst das Land zu verlassen.

1. Was passiert künftig mit abgelehnten Asylwerbern?

Auf der einen Seite soll es Hilfestellungen geben: Mit Rückkehrberatung und finanzieller Unterstützung für den Wiedereinstieg im Heimatland sollen die Betroffenen zu einer freiwilligen Ausreise bewogen werden. Wer das Angebot nicht annimmt, hat aber mit Sanktionen zu rechnen. Erstens sind Verwaltungsstrafen vorgesehen: Wer das Land nicht verlässt, obwohl er die Möglichkeit dazu hat, dem drohen 5000 bis 15.000 Euro Geldstrafe oder sechs Wochen Ersatzhaft. Zweitens kann die Grundversorgung (Wohnen, Essen, 40 Euro Taschengeld im Monat) gestrichen werden. Lediglich eine medizinische Grundversorgung soll bleiben. Und drittens ist die Einrichtung von Rückkehrzentren vorgesehen. Und auch die Schubhaft wird verschärft: Künftig werden in Extremfällen bis zu 18 Monate Schubhaft möglich sein.

Laut Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gibt es derzeit 4000 rechtskräftig abgelehnte Asylwerber, die in der Grundversorgung sind. Davon wäre rund die Hälfte von den Maßnahmen betroffen, weil sie ausreisefähig sind. Die anderen sind entweder krank, behindert oder haben gerade Kinder bekommen.

2. Was sind die Rückkehrzentren, und wo sollen sie eingerichtet werden?

Da ist vieles noch offen und soll im parlamentarischen Prozess geklärt werden. Gedacht sind diese Zentren für jene Fälle, in denen Schubhaft aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist: Personen, die nicht abgeschoben werden können, weil es noch kein Heimreisezertifikat gibt, können auch nicht in Schubhaft genommen werden. Offen ist noch, ob die Betroffenen dort festgehalten werden können, und wie lange man in einem derartigen Zentrum bleiben muss. Das zu klären, ist Aufgabe der Juristen. Rückkehrzentren sollen in allen Bundesländern eingerichtet werden, laut Sobotka beispielsweise in Transitzonen auf Flughäfen.

3. Welche Kritik gibt es an den geplanten Gesetzesänderungen?

Grüne, Neos und verschiedene Hilfsorganisationen kritisieren die neuerlichen Verschärfungen im Fremdenrecht und da vor allem die Streichung der Grundversorgung. Aber auch aus der SPÖ und von der Stadt Wien kommt Kritik: Der Wiener Flüchtlingskoordinator, Peter Hacker, befürchtet einen Anstieg der Kriminalität, wenn die Grundversorgung für Tausende Menschen gestrichen wird. Caritas-Direktor Michael Landau meint, niemandem sei gedient, wenn Menschen verzweifelt und unversorgt auf der Straße landen.

4. Was soll sich sonst noch im Fremdenrecht ändern?

Asylwerber, die eine falsche Identität vortäuschen, müssen künftig mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro rechnen. Die Aberkennung des Asylstatus bei Straftaten soll künftig rascher erfolgen: Das Aberkennungsverfahren soll schon während des Strafprozesses eingeleitet und nach einer rechtskräftigen Verurteilung rasch abgeschlossen werden. Für Asylwerber gibt es künftig die Möglichkeit, gemeinnützige Hilfstätigkeiten bei Gemeinden und Vereinen zu verrichten, die ähnlich bezahlt werden sollen wie jetzt der Zivildienst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2017)


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