Ist Beschäftigungsbonus EU-rechtswidrig?

Wer neue Arbeitsplätze schafft, soll gefördert werden – aber nur, wenn die Arbeitnehmer bestimmten Kriterien entsprechen. Das wirft rechtliche Streitfragen auf.
Wer neue Arbeitsplätze schafft, soll gefördert werden – aber nur, wenn die Arbeitnehmer bestimmten Kriterien entsprechen. Das wirft rechtliche Streitfragen auf.(c) Lilly Panholzer
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Der geplante Beschäftigungsbonus könnte gegen das Beihilfenrecht verstoßen, meinen manche Juristen. Andere befürchten eine Verletzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Die Diskussionen über den von der Regierung geplanten Beschäftigungsbonus reißen nicht ab. Er soll die Arbeitslosigkeit senken, umstritten ist aber, ob das auf diese Weise funktionieren kann („Die Presse“ berichtete). Auch rechtliche Fragen tun sich auf, vor allem über die Vereinbarkeit mit EU-Recht. Ein heikler Punkt – denn würde sich nachträglich herausstellen, dass eine solche Förderung dem Unionsrecht widerspricht, kämen Unternehmen, die sie genützt haben, in die Bredouille.

Aber von Anfang an: Geplant ist, Neueinstellungen von Arbeitnehmern bestimmter Kategorien zu fördern: Beim AMS registrierte Arbeitslose, Schul- und Hochschulabgänger, Jobwechsler, die schon in Österreich gearbeitet haben, aber auch Ausländer aus Drittländern mit Rot-Weiß-Rot-Card. Letzteres könnte gegenüber EU-Arbeitnehmern diskriminierend sein, meinen manche Juristen. Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder äußerte kürzlich jedoch eine andere Befürchtung: Die geplante Regelung könnte mit EU-Beihilfenrecht kollidieren.

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