Die Minderheit kann den U-Ausschuss einsetzen und Zeugen einfordern. Nur die Mehrheit kann aber Personen vorladen, sooft sie will. Und den Ausschuss auch ein zweites Mal verlängern.
Bis 2015 war klar, wer beim Thema Ausschuss die Zügel in der Hand hält: die Parlamentsmehrheit. Gegen ihren Willen konnte keine parlamentarische Untersuchung eingeleitet werden. Ein Umstand, der die Opposition regelmäßig verärgerte. Doch nun gelten andere Regeln in der Welt des U-Ausschusses. Doch was kann die Minderheit, die sich nun auf einen zweiten U-Ausschuss geeinigt hat, erzwingen, und wo sitzt doch die Mehrheit am längeren Hebel?Ein Überblick.
1. Die Einsetzung: Ein relativ leichtes Spiel für die Opposition
Mindestens ein Viertel der Nationalratsabgeordneten benötigt man, um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das sind in Anbetracht der 183 Abgeordneten 46 Mandatare. Daher würden in der Causa Eurofighter die Stimmen der zwei größten Oppositionsparteien (FPÖ und Grüne) reichen, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
2. Die Verlängerung: Einmal die Minderheit, einmal die Mehrheit
Grundsätzlich ist der Ausschuss auf zwölf Monate begrenzt. Die Minderheit von einem Viertel der Ausschussmitglieder kann den Untersuchungsausschuss einmal um drei Monate verlängern. Ein Abdrehen des Ausschusses durch die Mehrheit, den manche der Koalition beim ersten Eurofighterausschuss (2006/07) vorgeworfen haben, ist somit nicht so leicht möglich. Gleichzeitig stößt die Minderheit an ihre Grenzen. Denn für eine zweite Verlängerung des U-Ausschusses um weitere drei Monate bedarf es der Zustimmung der Mehrheit. Hier sitzen also die Vertreter der Regierungsfraktionen am längeren Hebel.
3. Bei der Zeugenbefragung ist für die Kleinen irgendwann Schluss
Ein wichtiger Punkt ist im U-Ausschuss die Frage, welche Zeugen man lädt. Und auch bei den Zeugen – oder Auskunftspersonen, wie sie eigentlich korrekt heißen – gibt es abgestufte Rechte für die Mehrheit und die Minderheit. So können die kleinen Parteien Auskunftspersonen laden. Ein Viertel der Mitglieder des U-Ausschusses reicht dafür, wobei bei Beantragung der Auskunftspersonen auch die Themen der Befragung genannt werden müssen. Die Mehrheit im Ausschuss kann darauf einwenden, dass die geplante Befragung in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht. Worauf die Minderheit wiederum den Verfassungsgerichtshof um eine Entscheidung ersuchen kann. Nur zwei Mal aber kann die Minderheit die Ladung ein- und desselben Zeugen verlangen. Die Mehrheit hingegen kann Auskunftspersonen so oft, wie sie möchte, in den Ausschuss „bitten“.
4. Den Vorsitz im Ausschuss führt kein Oppositioneller mehr
In vergangenen U-Ausschüssen war es durchwegs üblich, Mandatare der Opposition mit dem Vorsitz zu betreuen. So leitete der Grüne Peter Pilz den ersten Eurofighter-Ausschuss. Das wird diesmal nicht passieren, denn nach den neuen Regeln leitet die Nationalratspräsidentin, also Doris Bures (SPÖ), den U-Ausschuss. Sie darf sich aber von den anderen beiden Präsidenten des Nationalrats vertreten lassen. Und so könnte mit FPÖ-Mann Norbert Hofer doch noch temporär ein Oppositioneller den Vorsitz innehaben.
5. Die Minderheit kann U-Ausschüsse wiederholen lassen, wenn sie will
Spätestens vier Monate vor der nächsten Nationalratswahl ist der Untersuchungsausschuss jedenfalls zu beenden. Dazu kommt, dass (siehe Punkt 2) U-Ausschüsse nur dann länger als 15 Monate dauern können, wenn es die Mehrheit will. Die Taktik, auf Zeit zu spielen, Befragungen zu verzögern oder U-Ausschüsse trotz offener Fragen abzudrehen kann sich für die Mehrheitsfraktionen aber als Eigentor herausstellen. Denn auch wenn ein U-Ausschuss beendet wurde, kann die Minderheit wieder einen neuen zum selben Thema einsetzen. Das gilt auch, wenn inzwischen eine Neuwahl stattgefunden hat. Vorausgesetzt freilich, dass wieder zumindest 46 Abgeordnete im Nationalrat für einen neuen U-Ausschuss stimmen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2017)