Die Zeugenbefragungen sollen am 9. Mai beginnen. Erstes Thema ist der Darabos-Vergleich von 2007.
Wien. Eine gemeinsame Pressekonferenz von Heinz-Christian Strache und Peter Pilz gehört an sich schon zum Ungewöhnlichsten, das die österreichische Politik zu bieten hat. Und dann brachten beide am Freitag auch noch einen Spielzeugfrosch ins Parlament mit – eine Anspielung an ein Strache-Zitat, wonach man manchmal eben auch „einen grünen hässlichen Frosch“ küssen müsse.
Strache, Pilz und die beiden Frösche also: In dieser blau-grün-grünen Koalition wurde der Antrag für die Neuauflage des Eurofighter-U-Ausschusses präsentiert, den FPÖ und Grüne gemeinsam aufgesetzt hatten. Die Idee dazu stammt von Pilz. Strache musste erst überzeugt werden. Am Freitag meinte er dann aber zum grünen Sicherheitssprecher: „Wir sollten öfters Kaffee trinken gehen.“ Herausgekommen ist ein Pakt mit einem konkreten Fahrplan: Sondersitzung des Nationalrats am 14. März, Konstituierung Anfang April, Zeugenbefragungen ab 9. Mai. Untersucht wird die ganze Geschichte, vom Ausschreibungsverfahren im Jahr 2000 bis heute, wenn auch nicht chronologisch. Erster Schwerpunkt ist der Vergleich, den Verteidigungsminister Norbert Darabos vor zehn Jahren im Auftrag von Kanzler Alfred Gusenbauer geschlossen hat. Beide SPÖ-Politiker sollen dazu befragt werden. Strache und Pilz wollen wissen, warum der Eurofighter-Kauf damals nicht rückabgewickelt wurde.
Erst danach geht es um „unzulässige Zahlungsflüsse“ an Mitglieder der schwarz-blauen Regierung. Drittens wird der Vertragsabschluss (2003) aufgearbeitet, also die Frage, auf welcher Informationsgrundlage das Fabrikat von EADS (heute Airbus) den Zuschlag bekommen hatte. Am Ende ist der U-Ausschuss von 2006/2007 Thema: Hat die Regierung Informationen zurückgehalten?
Die Teams der Parteien stehen noch nicht zur Gänze fest. Fraktionsführer der Grünen wird – natürlich – Pilz. Die FPÖ nominiert Walter Rosenkranz, die SPÖ vertraut Otto Pendl. Alle Fraktionen unterstützen den blau-grünen Antrag. Der U-Ausschuss soll nicht länger als ein Jahr dauern. (pri)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2017)