Primärversorgung: Neuer Vorschlag der Regierung

(c) Clemens Fabry
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Die Primärversorgungseinheiten sollen zunächst bestehenden Vertragsärzten angeboten werden, damit es zu keinen "beherrschenden Eigentümerstrukturen" kommt. Die Ärztekammer kritisiert auch diesen neuen Entwurf.

Wien. Die Regierung kommt der Ärztekammer mit einem neuen Gesetzesentwurf über die medizinische Primärversorgung (PHC-Gesetz) entgegen. Ärzten mit bestehendem Kassenvertrag wird bei der Besetzung neuer Primärversorgungseinheiten Vorrang eingeräumt. Der Angst vor dem Einstieg von Großkonzernen wird begegnet, indem „beherrschende Eigentümerstrukturen“ ausgeschlossen werden.

Festgehalten ist in dem Gesetzesentwurf, dass eine Primärversorgungseinheit entweder an einem Standort oder als Netzwerk organisiert sein kann. An einem Standort kann sie als Gruppenpraxis oder als selbstständiges Ambulatorium geführt werden. Wird sie als Netzwerk, etwa in Form eines Vereins, geführt, „so kann dieses nur aus freiberuflich tätigen Ärzten, anderen nichtärztlichen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden“.

Vorrang für bestehende Praxen

Genau definiert werden auch die Anforderungen an eine Primärversorgungseinheit. Gefordert wird etwa eine wohnortnahe Versorgung. Auch „bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag, einschließlich der Tagesrandzeiten“ sind erforderlich. Für Akutfälle muss auch außerhalb der Öffnungszeiten die Erreichbarkeit organisiert werden.

Bei der Auswahl der Bewerber für neue Primärversorgungseinheiten wird bestehenden Praxen Vorrang eingeräumt.

Kritik von der Ärztekammer

Während die Ärztekammer bisher die Verdrängung der Hausärzte befürchtete, heißt es nun in dem Entwurf: „Die örtliche Gebietskrankenkasse hat zunächst ihre Vertragsärzte sowie ihre Vertrags-Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin, deren Planstellen im Stellenplan (...) für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, sowie erforderlichenfalls danach die weiteren niedergelassenen Ärzte (...) zur Bewerbung um einen Primärversorgungsvertrag einzuladen.“

Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart hat auch diesen Entwurf bereits kritisiert. Er lässt seiner Auffassung nach „medizinischen Sachverstand geradezu schmerzlich vermissen“.

Offen blieben für Steinhart etwa die Fragen: Welchen Einfluss sollen Ärzte in Primärversorgungseinheiten haben, welche Beteiligungsmöglichkeiten sind geplant, wie sind die Zuständigkeiten bei Vertragsverhandlungen? Außerdem kritisiert er, dass 40 Prozent der niedergelassenen Ärzte bis 2025 in Primärversorgungseinheiten arbeiten sollen. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2017)

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