Eine Kopftuch-Empfehlung, die keine sein sollte

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Analyse. Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat ein Dokument zur Verhüllung veröffentlicht, das in viele Richtungen ausgelegt werden kann. Die Politik fordert Konsequenzen, die Glaubensgemeinschaft fühlt sich missverstanden.

Eine Kopftuchpflicht, also. Das war der erste mediale Tenor, als auf der Website der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) ein Dokument auftauchte, das sich der „Stellung der Verhüllung im Islam“ widmet. Eine Steilvorlage des Boulevardblatts „Österreich“, die von der Politik natürlich aufgegriffen wurde – „Eine Verpflichtung zum Kopftuch lehnen wir ab“, wird Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) zitiert. Einen „Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen“ sah Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ). Und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache forderte gar, das Islamgesetz neu zu verhandeln und das Integrationsgesetz „nachzuschärfen“.

Allein, von einer Kopftuchpflicht ist im entsprechenden Dokument nichts zu sehen. Dafür von einem Kopftuchgebot bzw. einer Kopftuch-Empfehlung. Tatsächlich lässt sich diese Interpretation ableiten. „Für Muslime beider Geschlechter bestehen religiöse Kleidungsgebote“ ist zu lesen. Und dass für weibliche Muslime ab der Pubertät „in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot und damit Teil der Glaubenspraxis“ sei.

Auf der Website der IGGiÖ war das Dokument zunächst auch noch mit der Überschrift „Kopftuch-Gebot“ versehen. „Das war missverständlich formuliert“, sagt IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun zur „Presse“. Man habe den Titel danach auch geändert. „Stellung der Verhüllung im Islam“ ist nun über dem Text zu lesen. „Damit nicht der Anschein entsteht, die Glaubensgemeinschaft verpflichte Menschen zu Kopftuch“, so Olgun. Denn das sei nicht die Intention des Gutachtens gewesen.

Vielmehr sei es darum gegangen, rund um die Debatte zu Burka und Kopftuch religiöse Quellen aufzuzeigen. Und, so klagt Olgun, wesentliche Punkte würden nicht aufgegriffen – dass nämlich zu lesen ist, dass die Bedeckung des Gesichts „nicht verbindlich“ sei und man Musliminnen in Österreich vom Tragen eines Gesichtsschleiers sogar explizit abrät. Nicht zuletzt stehe im Dokument auch, dass es jedem Muslim freistehe, ob man den Glauben praktiziere oder nicht – und „dass Frauen und Männer, die sich nicht an die religiösen Kleidungsgebote halten, keinesfalls von anderen abgewertet werden dürfen“.

Vor der Pubertät

Umgekehrt gibt es aber auch eine Passage, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder „an die islamische Glaubenspraxis heranführen“ sollten – und „ein freier Wunsch des Kindes, vor der Pubertät religiöser Praxis nachzugehen“, positiv begleitet und nicht unterdrückt werden soll. Der „freie Wunsch“ und Kinder – ein sensibles Feld.

Das Dokument selbst – Olgun bezeichnet es als Fatwa, also als islamisches Rechtsgutachten – stammt vom theologischen Beratungsrat der IGGiÖ, einem Gremium, das bislang öffentlich nicht aufgefallen ist. Gerichtet sein sollte es an alle Mitglieder, die so Sicherheit im Umgang mit der Verschleierung bekommen sollen.

Die Außenwirkung auf Nichtmuslime hat man aber offenbar unterschätzt. Und dass spätere Beteuerungen, wie es gemeint gewesen sein soll, gegen den Wortlaut im Text nur bedingt wirksam sind. Genauso wie die Präzisierung, dass es keinen Zwang geben dürfe. Am Ende steht ein Gutachten, das vor allem für Unruhe gesorgt hat.

Aber spiegelt das Dokument einen Konsens innerhalb der Glaubensgemeinschaft wider? „Ob eine Frau Kopftuch trägt oder nicht, ist mir egal“, sagt IGGiÖ-Frauenbeauftragte Carla-Amina Baghajati. „Mir sind beide gleich wertvoll.“ Sie werde sich rund um den Frauentag am Mittwoch auch noch mit einer eigenen Stellungnahme zum Kopftuch melden.

>> Das Dokument auf der Website der Islamischen Glaubensgemeinschaft

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Kommentare

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