Sobotka schlägt drittes Kuvert für Wahlkarten vor

Sobotka schlägt drittes Kuvert für Wahlkarten vor
Sobotka schlägt drittes Kuvert für Wahlkarten vorAPA/GEORG HOCHMUTH
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Ein anonymes Überkuvert soll Datenschutz gewährleisten. Als Alternative käme auch ein Beiblatt infrage.

Der für Wahlen zuständige Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) empfiehlt aus Datenschutzgründen bei Wahlkarten ein drittes Kuvert. Ein solches zusätzliches, anonymes Überkuvert gibt es bereits bei Wahlen in Niederösterreich. Das Innenministerium hat für die Wahlrechtsreform zwölf europäische Länder verglichen und dem Parlament kürzlich dazu den Bericht übermittelt.

Briefwähler müssen unterschreiben, dass sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. In den vergangenen Jahren wurden Name und Unterschrift durch eine Lasche auf der Wahlkarte verdeckt, wegen der Kleber-Panne im Vorjahr wurde bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl aber wieder auf alte Kuverts zurückgegriffen, auf denen die persönlichen Daten sichtbar waren.

Sobotkas Vorschlag sieht nun vor, dass die Wählerstimme in das Stimmkuvert kommt, das Stimmkuvert dann in das Wahlkartenkuvert, auf der der Wähler die eidesstattliche Erklärung abgibt - und dieses Wahlkartenkuvert samt Stimmkuvert und Stimme soll dann in ein anonymes Überkuvert gesteckt werden.

In vielen Ländern ist Beiblatt üblich

Als Alternative käme auch ein Beiblatt, wie dies in anderen Ländern üblich ist, infrage. Allerdings: "Das 'Vergessen' eines loses Beiblatts mit der Unterschrift oder dessen falsches Einlegen, etwa in das Wahlkuvert mit dem Stimmzettel, könnte bewirken, dass die derzeit in Österreich sehr niedrige 'Fehlerquote' deutlich nach oben geht", heißt es in dem Bericht. Aktuell liegt die Quote der Wahlkarten, die nicht mitgezählt werden können, bei 5,25 Prozent.

Gegen die Beiblatt-Lösung spricht auch noch ein anderer Grund. Ein Vorsortieren falsch ausgefüllter Wahlkarten durch die Gemeinden im Vorfeld der Auszählung wäre so nicht mehr möglich, weil der Verfassungsgerichtshofs klargestellt hat, dass in Österreich nur die Wahlbehörde die Wahlkarte öffnen darf.

(APA)

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