Die nächste Fatwa, bitte!

Am Rechtsgutachten der Islamischen Glaubensgemeinschaft zum Kopftuch-Gebot entzündet sich plötzlich eine innermuslimische Debatte - erstmals in dieser Form. Das ist gut so, sehr gut sogar.

Darauf hat Österreich gerade voller Sehnsucht gewartet. Die üblicherweise eher öffentlichkeitsscheue Islamische Glaubensgemeinschaft hat ein interessantes Rechtsgutachten vorgelegt, eine Fatwa. Der Begriff ist seit Ayatollah Khomeinis Fatwa aus dem Jahr 1989, den Autor Salman Rushdie zu töten, schlecht beleumundet. Dennoch sind derartige Rechtsgutachten, die zumindest für ein bestimmtes Territorium als verbindlich gelten wollen, in der islamischen Welt nichts Ungewöhnliches. In Österreich hingegen ist eine Fatwa extrem ungewöhnlich. Daher mag es hilfreich sein, gerade vor dem Hintergrund einer emotional geführten Diskussion auf einige Grundsätze aufmerksam zu machen:     

1. Es ist das unveräußerliche Recht jedweder Glaubensgemeinschaft, Gebote und Verbote für ihre Mitglieder auszusprechen. Nur totalitäre, jedenfalls prädemokratische Staaten gewähren das Recht auf freie Religionsausübung nicht. Dass dazu häufig muslimisch geprägte Staaten wie Saudiarabien zählen, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

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