Ein Ex-Mitarbeiter einer Baufirma sagte aus, dass der frühere Kärntner Landeshauptmann um ein Sponsoring angefragt haben sollte.
Nach den belastenden Aussagen eines Landesbeamten im BZÖ-Wahlbroschüren-Prozess am Landesgericht Klagenfurt hat Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber am Dienstagnachmittag eine Ausweitung der Anklage gegen Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler in den Raum gestellt. Dörfler ist in der Bauangelegenheit derzeit wegen Vorteilsnahme angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft will nun wegen möglicher Untreue bei der Vergabe von Bauaufträgen in den Jahren 2004 und 2005 eventuell die Anklage ausweiten. Wegen Untreue sind in der Causa Wahlbroschüre neben Dörfler auch die freiheitlichen Expolitiker Uwe Scheuch und Harald Dobernig sowie Ex-BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner angeklagt. Der ihnen vorgeworfene Schaden beträgt 219.000 Euro. Angeklagt waren auch die beiden damaligen Geschäftsführer der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft LIG, Rene Oberleitner und Johann Polzer, die nach Eingestehen von Fehlverhalten eine Diversion erhielten.
Angeblicher Sponsoring-Anruf Dörflers
Nachdem am Vormittag der damalige Mitarbeiter einer Baufirma, der von Dörfler im Zusammenhang mit einem Baulos am Loibltunnel um ein Sponsoring angefragt worden war, ausgesagt hatte, kam am Nachmittag dessen Arbeitskollege an die Reihe. Er bestätigte, dass sein Arbeitskollege ihm von dem Sponsoring-Anruf Dörflers erzählt hätte. Er habe auch berichtet, Dörfler hätte gesagt, dass ein derartiges Sponsoring in Kärnten üblich sei. Bezahlt habe die Firma nicht, das wäre auch wirtschaftlich gar nicht drin gewesen, dazu sei der Auftrag viel zu knapp kalkuliert gewesen.
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, kündigte am Nachmittag den weiteren Prozessfahrplan an. Demnach gibt es am 13. und 16. März zwei weitere Verhandlungstage, wobei für den 16. das Urteil erwartet wird. Zuvor geht es am (morgigen) Mittwoch mit Zeugenbefragungen weiter, am Donnerstag ist die Erörterung des Gutachtens zur BZÖ-Wahlbroschüre geplant.
(APA)