Ex-Bürgermeister Straner zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

ohann Straner (SPÖ)
ohann Straner (SPÖ)(c) APA (ERWIN SCHERIAU)
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Johann Straner wurde wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ex-Bürgermeister von Fohnsdorf, Johann Straner (SPÖ), ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Es ging unter anderem um nicht vom Gemeinderat bewilligte Kredite für eine Therme und um Sonderkonditionen für ein Kino. Es wurde verfügt, dass eine Fußfessel erst ab Verbüßung der Hälfte der Strafe möglich ist.

Nach sieben Jahren Ermittlungen begann im November 2016 der Prozess gegen den Ex-Bürgermeister. Straner war von Anfang an in der Sache geständig, eine Bereicherungsabsicht warf ihm nicht einmal Ankläger Walter Plöbst vor, wohl aber Untreue und Amtsmissbrauch.

Zu Beginn wollte Richterin Barbara Grundbichler wissen, wie die Vorgänge im Gemeinderat so ablaufen würden und wer wofür zuständig sei. "Der Bürgermeister ist für alles zuständig", machte Straner seine Amtsauffassung klar. Er war von 1998 bis 2015 Bürgermeister und wollte die Gemeinde mit Großprojekten wie Therme oder Einkaufszentrum wieder voranbringen, nachdem das Abwandern von AT&S große finanzielle Einbußen nach sich gezogen hatte. Als sich im Einkaufszentrum eine Kinokette niederlassen wollte, erhielt diese von ihm eine Befreiung von der Lustbarkeitssteuer. Dann kamen private Investoren mit den Plänen für eine Therme: "Das Ganze war nicht meine Idee", betonte Straner. Die Geldgeber sprangen ab, doch der Bürgermeister zog das Projekt durch, wurde auch noch gleichzeitig Geschäftsführer der Therme. Fünf Millionen Euro gab es von der Landesregierung, 26 Millionen wurden über Kredite herbeigeschafft, die dann nicht mehr bezahlt werden konnten.

Straner, ein "Leiharbeiter"

Der dritte strittige Punkt außer Kino und Therme war der Arbeitsvertrag des Ex-Politikers mit den ÖBB, wo er beschäftigt und zu 50 Prozent für seine Bürgermeistertätigkeit freigestellt war. Damit er zur Gänze politisch tätig sein konnte und trotzdem seine Arbeit bei der Bahn behielt, zahlte die Gemeinde die Kosten und nahm Straner quasi als "Leiharbeiter".

Beim Prozess ging es immer wieder um die Bewilligungspflicht der Kredite durch den Gemeinderat und die Aufsichtsbehörde des Landes. Dazu wurde auch LHStv. Michael Schickhofer (SPÖ) als Zeuge gehört. Er war damals in einer Abteilung der Landesregierung für die obersteirischen Gemeinden zuständig gewesen. Straner hatte die Kredite in Millionenhöhe erst im Nachhinein bewilligen lassen. Bei seiner Befragung durch das Gericht erklärte der Spitzenpolitiker, es habe "unterschiedliche Auffassungen" über dieses Thema gegeben, aber er sei "von der Genehmigungspflicht ausgegangen".

Die Erlassung der Lustbarkeitssteuer für das Kino führte zu Einbußen von rund 628.000 Euro, die nun als Schaden im Prozess geführt werden. "Der Bürgermeister ist nicht der König der Gemeinde, er ist ein Vollzugsorgan", betonte Staatsanwalt Walter Plöbst in seinem Schlussplädoyer. Verteidiger Dieter Neger bezeichnete die Vorgänge als "formelle Unregelmäßigkeiten". An der "hohen Arbeitsleistung" seines Mandanten habe es nie Zweifel gegeben, erklärte der Anwalt. Straner habe "seine Interessen" zweifellos ausgereizt, aber immer zum Wohl der Gemeinde.

Der Angeklagte sagte in seinem ausführlichen Schlusswort, es sei jahrelang ermittelt worden, die Anklage sei aber genau vier Tage vor der Gemeinderatswahl 2015 bekannt geworden. Der frühere Ortschef ließ durchblicken, dass er politische Intervention für möglich halte. Daraufhin erklärte der Staatsanwalt sofort, er behalte sich vor, Straner wegen dieser Aussage zu belangen. Dem Ankläger schob der Ex-Bürgermeister auch die Schuld am Freitod seiner Lebensgefährtin nach Anklageerhebung zu. Zuletzt meinte er unter Tränen: "Mir wurde das Liebste genommen, die höchste Strafe habe ich schon erhalten."

Der Schöffensenat sprach ihn nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung in allen Punkten schuldig. Zwei Jahre und zehn Monate Haft muss Straner nun verbüßen, außerdem wurde zunächst ein Fußfesselverbot verhängt. Erst ab Verbüßung der Hälfte der Strafe könnte dem Angeklagte eine Fußfessel bewilligt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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