Polizist als Staatsverweigerer: Entlassung ausgesprochen

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Ein Kärntner Polizist, der sich nach eigenen Angaben nicht mehr mit der österreichischen Rechtsordnung identifizieren kann, soll entlassen werden. Er kann die Entscheidung der Disziplinarkommission allerdings noch beeinspruchen.

Im Fall jenes Kärntner Polizisten, der im Vorjahr bekannt gegeben hatte, dass er sich mit der österreichischen Rechtsordnung nicht mehr identifizieren kann, hat die Disziplinarkommission nun entschieden, dass der 54-Jährige entlassen wird. Polizeisprecher Rainer Dionisio bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des ORF Kärnten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Polizist hatte im Sommer 2016 schriftlich mitgeteilt, dass er wegen seiner Ansichten Probleme damit habe, seine Dienstpflicht zu erfüllen, er ist mit sogenannten Staatsverweigerern in Kontakt. "Die Dienstbehörde hat den Sachverhalt überprüft und eine Disziplinaranzeige verfasst. Diese wurde von der weisungsfreien und unabhängigen Disziplinarkommission geprüft - mit dem Ergebnis, dass als Disziplinarstrafe die Entlassung auszusprechen ist", sagte Dionisio. Der 54-Jährige hat nun die Gelegenheit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu ergreifen, bis sie Rechtskraft erlangt, bleibt er suspendiert.

Staatsverweigerer, auch Staatenbündler oder Reichsbürger genannt, treten immer wieder im deutschsprachigen Raum in Erscheinung. Sie sorgen für Probleme, indem sie weder die Gesetze eines Staates noch Polizisten oder Richter anerkennen. In Kärnten wird ihre Zahl auf rund 180 geschätzt - "Tendenz steigend", so Dionisio.

>> Bericht des ORF Kärnten

(APA)

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