Ministerpräsidentin stützt sich auf das Aufenthaltsgesetz.
Saarbrücken. „Innertürkische Konflikte haben in Deutschland nichts zu suchen“: Die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), will Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker verbieten. Hintergrund ist der aktuelle Streit mit der Türkei rund um das Referendum über die Einführung einer Präsidialrepublik. Die türkischen AKP-Minister wollen auch vor Staatsbürgern in den europäischen Ländern auftreten und für ein Ja werben.
In Deutschland haben Kommunen und Hallenbetreiber mehrere derartige Auftritte untersagt bzw. kurzfristig abgesagt. Aber im Gegensatz zum Saarland will Berlin kein generelles Verbot von Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker. „Unsere liberale Demokratie ist kein Hort, um für undemokratische Ziele zu werben“, sagte Kramp-Karrenbauer (CDU) mit Blick auf die zunehmend autoritär regierende AKP. Sie wolle nicht auf eine grundlegende Regelung durch den Bund oder ein europaweit einheitliches Vorgehen warten.
„Merkel greift Türkei an“
Kramp-Karrenbauer stützt sich bei ihrem Vorgehen auf das Aufenthaltsgesetz: Demnach kann die politische Betätigung eines Ausländers untersagt werden, wenn „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet“ oder „die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ beeinträchtigt oder gefährdet werden.
Die Ministerpräsidentin verurteilte zudem die verbalen Angriffe der AKP-Politiker: „Die durch Nazi-Vergleiche und Beschimpfungen hervorgerufene Stimmung darf nicht eskalieren“. Eine Entspannung der Lage ist allerdings nicht in Sicht. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan attackierte Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen ihrer Solidaritätsadresse an die Niederlande. Merkel greife die Türkei an, wie die Polizei in Rotterdam türkische Demonstranten mit Hunden und Wasserwerfern angegriffen habe. Zuvor sind auch in den Niederlanden Auftritte türkischer Politiker untersagt worden. (Reuters)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.03.2017)