In Krems begann Mittwochmorgen der Prozess gegen acht Personen, die 2014 vor einer selbst veranstalteten „Gerichtsverhandlung“ eine Sachwalterin bedroht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft vermutet Amtsanmaßung und gefährliche Drohung.
Unter großem öffentlichen Interesse hat am Mittwoch der Prozess gegen sogenannte Staatsverweigerer am Landesgericht Krems begonnen. Die Angeklagten sollen im Juli 2014 vor einer geplanten "Gerichtsverhandlung" in Hollenbach im Waldviertel eine Sachwalterin bedroht haben. Zur Einzelrichterverhandlung erschienen nur drei der acht Beschuldigten, Männer im Alter von 29, 53 und 57 Jahren.
Für die Verhandlung waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Das Gelände rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor dem und im Gebäude postiert. Auch Beamte des Verfassungsschutzes standen im Einsatz.

"Ist der Mensch oder die Person aufgerufen?", wollte einer der Angeklagten mehrmals wissen. Der 53-Jährige wollte sich nicht auf dem für ihn vorgesehenen Platz setzen, sondern blieb während der Verhandlung nahe der Eingangstür. "Hier im Saal spreche ich. Sie dürfen reden, wenn Sie das Wort von mir erteilt bekommen", wies die Richterin ihn zurecht. Wenn er weiterhin störe, werde in seiner Abwesenheit verhandelt, warnte sie den 53-Jährigen.
Mehreren Angeklagten konnte die Ladung nicht zugestellt werden, das Verfahren gegen die fünf Abwesenden wurde daher ausgeschieden. Einige Verteidiger gaben an, keinen Kontakt mit ihren Mandanten gehabt zu haben bzw. auch deren Aufenthaltsort nicht zu kennen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines sogenannten "International Common Law Court of Justice" ausgegeben und im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" gegen die Sachverwalterin sowie eine "Vorladung" wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" für die von ihnen für den 28. Juli geplante "Gerichtsverhandlung" ausgestellt haben.
Die Angeklagten "haben eine Sachwalterin gefährlich bedroht und ihr eine Entführung und die Entziehung der Freiheit angedroht", führte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag aus. "Sie haben Haftbefehle erlassen und sie dazu gebracht, die Sachwalterschaft rückgängig zu machen", sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

Der Haftbefehl wurde demnach im Internet veröffentlicht. Außerdem sollen die mutmaßlichen Mitglieder der staatsfeindlichen Bewegung OPPT (One People's Public Trust) den Haftbefehl Beamten der Polizeiinspektion Waidhofen an der Thaya übergeben und um Unterstützung bei der Vollziehung gebeten haben.
Zwei der anwesenden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der 53-Jährige äußerte sich vorerst nicht zu den Vorwürfen.
Zugetragen hat sich die Tat laut Staatsanwaltschaft so: Am 24. Juli 2014 sollen mehrere Angeklagte der Rechtsanwältin die "gerichtliche Vorladung", einen "Amtsaushang" mit der Ankündigung der Verhandlung und eine Informationsschrift über "Allgemeine Vorgehensweise und Protokolle, die beim Verlauf eines Allgemeingültigen Gerichtshofverfahren befolgt werden müssen" ausgehändigt haben. Eine Person soll dabei sichtbar ein Messer mit sich getragen haben.
Polizei räumte den "Walknerhof"

Ebenfalls übergeben wurde der Sachwalterin eine "Unterlassungsanweisung und Handlungsaufforderung". In dieser wurde ihr laut Anklage eine weitere Kontaktaufnahme zu ihrer Klientin und deren Kindern untersagt und die sofortige Freigabe aller Konten sowie Rückgabe und Freigabe aller Postsendungen gefordert. Am Tag der "Gerichtsverhandlung" wurde die Liegenschaft in Hollenbach, einer Katastralgemeinde von Waidhofen an der Thaya, von der Polizei geräumt und durchsucht.
"Haftbefehl" für Erwin Pröll
Auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) sollen laut Anklage zwei der acht Beschuldigten im Juli 2014 einen "Internationalen Haftbefehl" ausgestellt haben, mit dem - so die Staatsanwaltschaft - "dessen sofortige Festnahme angeordnet wurde".
Die Beschuldigten sollen den Befehl als "ausstellender Richter bzw. Gerichtsbeamter" bzw. "Sachbearbeiter des hiesigen Gerichts" unterzeichnet haben (siehe Faksimile).