Die früheren freiheitlichen Politiker sind wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue zu Geldstrafen und bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre sind am Donnerstag Kärntens Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler, die Ex-Landesräte Harald Dobernig und Uwe Scheuch sowie der Ex-BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue schuldig gesprochen worden. Schaden laut Richter Christian Liebhauser-Karl: mindestens 186.000 Euro.
Dörfler erhielt eine Geldstrafe von 15.000 Euro und eine Haftstrafe von acht Monaten bedingt; Petzner zehn Monate bedingt; Dobernig vier Monate bedingt; Scheuch 22.000 Euro Zusatz-Geldstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Dörflers Anwalt meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, Scheuch erbat Bedenkzeit, Dobernig und Petzner nahmen die Strafe an.
"Denkbar schlechter Start" bei Glaubwürdigkeit
Liebhauser-Karl meinte in seiner Urteilsbegründung, die entscheidende Frage sei jene der Glaubwürdigkeit gewesen, und dabei hätten die Angeklagten einen denkbar schlechten Start gehabt. Er bezog sich auf die von allen außer Petzner bis zum Prozess aufrechterhaltenen Behauptung, es sei von Anfang an vereinbart gewesen, dass das BZÖ die Rechnungen für die Broschüre bezahlen würde.
Der Richter erklärte, die Angeklagten hätten gar nichts über die Art der Gestaltung der Broschüre wissen müssen. Für den Tatbestand der Untreue sei entscheidend: "Die Frage ist nur, habe ich gewusst dass öffentliches Geld dafür verwendet wird und habe ich gewusst, dass es eine Werbemaßnahme für die Partei ist." Es sei damals Wahlkampf gewesen, und für den Schöffensenat sei es undenkbar, dass die beiden Hauptprotagonisten nicht in Kenntnis einer so wesentlichen Werbemaßnahme gewesen seien. An Dörfler gerichtet meinte Liebhauser: "Sie haben gesagt, dass Sie wussten, dass es eine Landesbroschüre war. Bei allem Respekt Herr Dörfler, es ist nicht nachvollziehbar, dass 90 Prozent der Kärntner die Broschüre Jahre später als BZÖ-Werbung erkennen und Sie als Spitzenrepräsentant das damals nicht erkannt haben."
Die Untreue-Schuldsprüche erfolgten Bezug nehmend auf die "Benutzung" der Landesimmobiliengesellschaft für die Erstellung der Werbebroschüre. Zu den Zahlungen von je 5.000 Euro aus den Referaten Dörflers und Scheuchs als Finanzierungsbeitrag sprach der Schöffensenat die beiden frei. Dass laut Gutachten auch ein Werbewert für das Land vorliegt, wurde zugunsten der beiden ausgelegt.
Als Bumerang für Scheuch erwies sich aus Sicht des Schöffensenats hingegen die Ladung seines Bruders Kurt Scheuch, den Liebhauser-Karl als Argument für die mangelnde Glaubwürdigkeit der Angeklagten heranzog: "Der Zeuge Kurt Scheuch hat Ihnen allen widersprochen, er hat im Gegensatz zu Ihnen bestätigt, dass im sogenannten Kleinen Präsidium über die Umgestaltung der Broschüre gesprochen worden ist, was Sie mehrfach bestritten haben." Aus allen Argumenten sei dem Schöffensenat gar keine andere Möglichkeit geblieben, als festzustellen, dass die Angeklagten dem Grunde nach gewusst haben, dass die Broschüre auf Landeskosten gemacht und ein Werbemittel für das BZÖ gewesen sei.
Lange Verfahrensdauer strafmildernd
Zur Strafbemessung wies der Richter darauf hin, dass es zum Tatzeitpunkt noch einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren gegeben habe, dieser sei inzwischen auf null bis drei Jahre reduziert worden. "Es ist ehernes Gesetz, dass die für den Angeklagten günstigste Variante anzuwenden ist, daher war das niedrigere Strafmaß anzuwenden", betonte Liebhauser-Karl. Als mildernd wurde bei allen die lange Verfahrensdauer und die Unbescholtenheit angerechnet, für Dobernig und Scheuch gab es ja eine Zusatzstrafe zu vorherigen Verurteilungen.
Bezüglich der Geldstrafen meinte der Richter, es seien primär, wenn die Möglichkeit besteht, Geldstrafen auszusprechen. Und zum Schaden erläuterte er, dass das Entstehen einer Verbindlichkeit für eine Kapitalgesellschaft bereits einen Schaden darstelle. Dass dieser später gutgemacht wurde, sei dabei unerheblich. Den Privatbeteiligtenanspruch der LIG wiesen alle vier Verurteilten zurück, diese forderte ja 203.000 Euro zurück. Diesbezüglich werden die Zivilgerichte zu bemühen sein.
Für Dörfler ist das Verfahren - abgesehen von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung - insofern nicht beendet, als die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus dem Strafverfahren heraus die Anklage auf Untreue im Zusammenhang mit Straßenbau-Vergaben ausgeweitet hat. Hier wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, untersucht werden soll die gesamte Amtszeit Dörflers von 2001 bis 2013.
(APA/Red.)