BZÖ-Broschüre: Vier Mal schuldig

Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig (von links) auf der Anklagebank.
Stefan Petzner, Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig (von links) auf der Anklagebank. (c) APA/DANIEL RAUNIG
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Bedingte Haftstrafe für Ex-Landeshauptmann Gerhard Dörfler.

Wien/Klagenfurt. Alle vier Angeklagten sind in der Affäre um die BZÖ-Wahlbroschüre zu bedingten Haft- bzw. zu Geldstrafen verurteilt worden. Stefan Petzner, einstiger BZÖ-Wahlkampfleiter, erhielt zehn Monate bedingt, Landesrat Harald Dobernig vier Monate. Beide hatten sich im Prozess schuldig bekannt. Aber auch der frühere Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und sein Stellvertreter Uwe Scheuch, die eine Beteiligung bestritten hatten, wurden verurteilt. Scheuch zu einer Geldstrafe von 22.000 Euro, Dörfler zu 15.000 Euro plus einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Dörfler wurde auch der Vorteilsannahme für schuldig befunden, er hatte von einer Baufirma ein Sponsoring gefordert.

Geringe Glaubwürdigkeit

Richter Christian Liebhauser-Karl sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten gewusst hatten, dass öffentliches Geld für die Wahlwerbung des BZÖ aufgewendet wurde. Er attestierte den Angeklagten eine geringe Glaubwürdigkeit, weil sie – mit Ausnahme von Petzner – bis Prozessbeginn die Behauptung aufrechterhalten hatten, es sei von Anfang an geplant gewesen, dass das BZÖ die Broschüre bezahlt. Entscheidend für die Verurteilung war ausgerechnet die Aussage des früheren Parteichefs Kurt Scheuch – er ist der Bruder des angeklagten Uwe Scheuch –, der ausgesagt hatte, über die Broschüre sei im „kleinen Präsidium“ der Partei gesprochen worden.

Bei der Strafhöhe kam den Angeklagten zugute, dass der Strafrahmen, der zum Tatzeitpunkt noch ein bis zehn Jahre betragen hatte, inzwischen auf drei Jahre reduziert wurde. Den Schaden bezifferte der Richter mit 186.000 Euro. Da droht den Angeklagten noch Ungemach: Die Landesimmobiliengesellschaft hat sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen und will nun das Geld zurückfordern. Petzner und Dobernig haben das Urteil angenommen, Scheuch hat sich Bedenkzeit erbeten, und Dörfler hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

Für Gerhard Dörfler ist die Angelegenheit jedenfalls noch nicht erledigt: Der im Prozess aufgetauchte Verdacht, der Straßenbaureferent habe die Umreihung von Bietern angeordnet, damit politisch genehme Baufirmen zum Zug kommen, wurde ausgeschieden. Die Staatsanwaltschaft startet neue Ermittlungen und hat schon angekündigt, sämtliche Auftragsvergaben in der Ära Dörfler zu untersuchen. Dabei handelt es sich um mehrere Tausend Bauvorhaben. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue, der Strafrahmen beträgt in dem Fall bis zu zehn Jahre Haft. Auch andere Politprozesse könnten in Kärnten demnächst bevorstehen. So hat die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität des freiheitlichen Klubchefs Christian Leyroutz beantragt. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Funktion als Aufsichtsratschef der Klagenfurter Stadtwerke das Unternehmen gleichzeitig beraten und überhöhte Honorare in Rechnung gestellt zu haben. Der Schaden soll in dem Fall 130.000 Euro betragen.

Anklage gegen Peter Kaiser?

Und in der Top-Team-Affäre zitiert die „Kronen Zeitung“ aus einem Bericht der Korruptionsermittler, wonach der Untreueverdacht gegen Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) als „begründet“ angesehen werde. Ob Staatsanwaltschaft und Justizministerium sich für eine Anklage entscheiden, ist offen. Kaiser hat für diesen Fall seinen Rücktritt angekündigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2017)

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