Außenminister Sebastian Kurz will eine „Einwanderung ins Sozialsystem“ verhindern. Unter welchen Voraussetzungen EU-Bürger Mindestsicherung und Notstandshilfe erhalten und wie realistisch eine Änderung wäre.
Wien. Außenminister Sebastian Kurz will, dass EU-Bürger erst nach fünf Jahren Aufenthalt einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Konkret sprach Kurz dabei die Mindestsicherung und die Notstandshilfe an. Damit solle eine „Einwanderung ins Sozialsystem“ verhindert werden. Der Koalitionspartner SPÖ lehnt den Vorstoß ab, man wolle jetzt das erneuerte Regierungsprogramm umsetzen. Aber: Welchen Anspruch auf Sozialleistungen haben EU-Bürger überhaupt?
1 Wann haben EU-Bürger Anspruch auf die Mindestsicherung?
Nicht-EU-Bürger können erst nach fünf Jahren um Mindestsicherung ansuchen (Ausnahme: Asylberechtigte sind mit Staatsbürgern gleichgestellt). Aber auch EU-Bürger können sich nicht einfach in Österreich niederlassen und Sozialhilfe beantragen. Voraussetzung für den Anspruch auf Mindestsicherung ist die Erwerbstätigkeit. Wer arbeitet und weniger als 838 Euro verdient, kann eine Aufstockung auf den Mindestsicherungssatz beantragen.