„Lex Erdoğan“ wird beschlossen

Innenminister Wolfgang Sobotka.
Innenminister Wolfgang Sobotka.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Versammlungsrecht. Die Regierung einigt sich darauf, ausländische Wahlkampfauftritte untersagen zu können. Und ganz generell müssen Demonstrationen künftig früher angemeldet werden als bisher.

Wien. Auch wenn sich Dienstagmittag eine Menschentraube vor dem Innenministerium bildete, lag dieser keine unangemeldete Demonstration zugrunde. Um das Versammlungsrecht ging es aber dann doch, denn Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte zu einer Open-Air-Pressekonferenz vor seinem Ministerium am Minoritenplatz geladen. Dabei verkündete Sobotka nach Verhandlungen mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) eine Teileinigung für ein neues Versammlungsgesetz. Die wichtigsten Punkte im Detail:

1 Die Bundesregierung soll ausländische Wahlkampfauftritte verbieten können.

Künftig soll die Bundesregierung ausländische Wahlkampfauftritte untersagen dürfen. Die Novelle soll bereits Ende März im Nationalrat beschlossen werden. So sollen etwaige Auftritte von türkischen Regierungspolitikern vor dem Referendum am 16. April hintangehalten werden können. Wobei fraglich ist, ob solche Veranstaltungen in Österreich überhaupt noch geplant sind (siehe Seite 2). Aber auch wenn das Gesetz nun quasi als „Lex Erdoğan“ initiiert wurde, geht dessen Wirkung über den aktuellen Fall hinaus.

Generell soll die Bundesregierung künftig ausländische Politikveranstaltungen untersagen können, erklärte Sobotka. Am genauen Gesetzestext wird im Innenministerium noch gearbeitet. Angedacht ist aber, dass man ins Gesetz konkrete Gründe aufnimmt, in denen eine Untersagung möglich ist. Etwa, wenn es dafür außenpolitische oder völkerrechtliche Gründe gibt, oder wenn die Inhalte einer Versammlung im Widerspruch zu den Zielen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) stehen.

Schon bisher konnten Veranstaltungen untersagt werden, wenn diese die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdeten. Man solle sich aber nicht hinter fehlenden Brandmeldern oder Feuerlöschern verstecken, hatte Drozda am Dienstag schon nach dem Ministerrat und noch vor der finalen Verhandlungsrunde mit Sobotka appelliert. Nicht die Behörde, die Regierung selbst solle die Verantwortung übernehmen und ausländische Veranstaltungen verbieten, wenn sie dies für nötig hält.

Ob so eine Veranstaltung auf der Straße oder in einem Raum stattfindet, sei nicht relevant, hieß es aus dem Innenministerium zur „Presse“. Entscheidend sei für die Anwendung des Gesetzes (und damit für ein mögliches Verbot), ob die Versammlung der politischen Meinungsbildung diene.

2 Demonstrationen müssen künftig zumindest 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden.

Bisher mussten Versammlungen spätestens 24 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Künftig gilt eine 48-stündige Vorlaufzeit. Das solle „die polizeiliche Arbeit erleichtern“, erklärte Sobotka. Die SPÖ hatte ursprünglich die 24-Stunden-Frist beibehalten wollen, die ÖVP eine 72-Stunden-Frist gefordert.
Ausländische Wahlveranstaltungen sollen sogar eine Woche vorher gemeldet werden müssen. So erhält die Regierung Zeit zu überlegen, ob sie diese untersagen will. Die EMRK erlaubt es ausdrücklich, die politischen Rechte von Ausländern (und damit auch ihre Versammlungen) zu beschränken. Das gilt aber nicht für Bürger aus anderen EU-Staaten, diese sind bei der Versammlungsfreiheit Österreichern gleichgestellt.

3 Eine Schutzzone von 50 bis 150 Metern muss bei Demonstrationen eingehalten werden.

Schon bisher waren die Behörden darauf bedacht, dass die Adressaten eines Protests geschützt sind und Demonstranten und Gegendemonstranten nicht aufeinanderstoßen. Künftig soll es dafür klarere Regeln geben. Hatte das Innenministerium ursprünglich eine Schutzzone von 150 Metern geplant, kam nun in den Verhandlungen mit der SPÖ eine Schutzzone von 50 bis 150 Metern heraus. Die Behörde soll im Einzelfall die nötige Meteranzahl festlegen.

4 Etwaiges Demo-Verbot zum Schutz von Geschäftsleuten wird Gegenstand einer Enquete.

Während die Punkte 1 bis 3 noch im März beschlossen werden sollen, gibt es Punkte in Sobotkas Paket, die die SPÖ klar ablehnt. Dazu gehören die Haftung eines Veranstaltungsleiters für die Schäden, die bei der Demo entstehen. Oder ein Recht des Innenministers, Demonstrationen an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten zu untersagen, wenn berechtigte Interessen anderer (etwa von Geschäftsleuten) beeinträchtigt sind. Diese Punkte will die Koalition nun in einer Enquete mit Experten beraten.

AUF EINEN BLICK

Die Koalition einigte sich auf eine Novelle des Versammlungsgesetzes. Ausländische Wahlkampfveranstaltungen sollen eine Woche zuvor angemeldet werden müssen und können von der Regierung verboten werden. Für andere Versammlungen (somit auch für inländische Demonstrationen) gilt künftig eine Anmeldefrist von 48 statt bisher 24 Stunden. Aus Sicherheitsgründen wird eine Schutzzone von 50 bis 150 Metern zwischen zwei Demos eingeführt. Die Neuerungen sollen Ende März beschlossen werden und danach sofort gelten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.03.2017)

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