Kommunalsteuer: Kommanditistin haftet nicht stets

Verwaltungsgerichtshof verlangt bessere Begründung der Behörde.

WIEN (red.). Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Bescheid aufgehoben, mit dem die Wiener Abgabenberufungskommission die Kommanditistin einer insolventen Kommanditerwerbsgesellschaft zur Haftung für ausständige Kommunalsteuer herangezogen worden war.

Die Frau gab an, ihre Pflichteinlage in voller Höhe geleistet zu haben, aber nicht Unternehmer im Sinn des Kommunalsteuergesetzes gewesen zu sein. Vielmehr sei sie als Bürokraft bei der KEG angestellt gewesen.

Laut VwGH reicht die Begründung des angefochtenen Bescheids tatsächlich nicht aus, um abschließend zu beurteilen, weshalb das Unternehmen für Rechnung der Beschwerdeführerin betrieben worden oder die Beschwerdeführerin Mitunternehmerin gewesen sei (2004/13/0158).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2009)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.