BZÖ-Wahlbroschüre: Uwe Scheuch meldet Nichtigkeit und Berufung an

Uwe Scheuch
Uwe ScheuchAPA/GERT EGGENBERGER
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Nach Kärntens freiheitlichem Altlandeshauptmann Dörfler bekämpft nun auch sein damaliger Stellvertreter Scheuch die Verurteilung.

Kärntens freiheitlicher Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler hat bereits am Tag der Urteilsverkündung im Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre vergangene Woche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt, inzwischen bekämpft auch sein damaliger Stellvertreter Uwe Scheuch Schuldspruch und Strafausmaß. Die Causa wandert damit zum Obersten Gerichtshof.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl hatte Dörfler wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue, Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme beträgt laut dem Richter mindestens 186.000 Euro. Dörfler wurde vom Senat dafür zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie einer Haftstrafen von acht Monaten bedingt verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen a 100 Euro. Er war ja bereits wegen der "Part of the game"-Affäre verurteilt worden. Er erhielt dafür im Dezember 2012 sieben Monate bedingte Haft und 67.500 Euro Geldstrafe.

Dobernig wurde zusätzlich zu vier Monaten bedingt verurteilt, er hatte am 30. September vergangenen Jahres zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, erhalten, er war als Beitragstäter in der Causa Birnbacher der Untreue angeklagt gewesen. Dobernig hatte das Ersturteil akzeptiert und eine Fußfessel erhalten, er nahm auch die Zusatzstrafe an. Petzner erhielt zehn Monate bedingt, die er sofort annahm, er bezeichnete das Strafausmaß als angemessen.

(APA)

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