Kürzung der Familienbeihilfe: SPÖ wartet ab

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Für die Kanzlerpartei sind Klarstellungen durch Ministerin Karmasin ausständig.

Wien. Die rot-schwarze Bundesregierung müht sich mit einer Einigung über die Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland ab. In einem sind SPÖ und ÖVP aber einig: Drohungen Ungarns mit Gegenmaßnahmen (siehe nebenstehenden Bericht), wenn Österreich die Zahlungen reduziert, werden zurückgewiesen. Was die Kürzung der Beihilfen betrifft, sind für die SPÖ allerdings nach wie vor Klarstellungen durch die von der ÖVP gestellte Familienministerin Sophie Karmasin aussständig, hieß es in der Kanzlerpartei zur „Presse“.

Das wurde am Mittwochnachmittag auch in einer Fraktionssitzung des SPÖ-Klubs deutlich. Dieser hat sich ausführlich mit dem Stand der Verhandlungen befasst und vermisst ebenfalls noch Details der Familienministerin.


Karmasin peilt weiter einen Beschluss vor dem Sommer an. Sie hat der SPÖ einen Gesetzesentwurf mit einer „Indexierung“ der Familienbeihilfe übermittelt, wonach diese an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst wird. In osteuropäischen Staaten hat das die Reduktion der Beihilfe zur Folge.

Ungarn am stärksten betroffen

Ungarn wäre am stärksten betroffen: Statt bisher 65 Millionen Euro würden bei einer Kürzung nur noch rund 35 Millionen gezahlt. Statt im Schnitt 150 Euro pro Kind wären es künftig rund 80 Euro, die ungarische Beihilfe ist mit 40 Euro laut Familienressort halb so hoch. Insgesamt zahlt Österreich derzeit für 122.000 Kinder im Ausland rund 250 Millionen Euro Familienbeihilfe.

Um die Folgen genau abschätzen zu können, wartet die SPÖ vor allem auf Karmasins Verordnung, mit der der Index für die Zahlungen exakt festgelegt wird. „Wir arbeiten daran“, wurde im Familienressort erklärt. Die SPÖ will für den Fall einer Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof auch eine möglichst große Sicherheit, dass die Kürzung europarechtlich hält. Für Karmasin ist das durch das Anpassen an die Lebenshaltungskosten gewährleistet. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2017)

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