Dritte Piste: Flughafen und Land NÖ ziehen vor Höchstgericht

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THEMENBILD: FLUGHAFEN WIEN / 'CHECK-IN 3'APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das Bauverbot erfolgt wegen "inhaltlicher Rechtswidrigkeit" sowie schwerwiegender Verfahrensmängel.

Der Flughafen Wien als betroffenes Unternehmen und das Land Niederösterreich als UVP-Behörde bekämpfen das vorläufige Bauverbot für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen Wien vor den Höchstgerichten. Beide haben knapp bevor die Frist heute Donnerstag endete, gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom 2. Februar eine außerordentliche Revision eingebracht.

Der Vorstand der Flughafen Wien AG kritisiert in seinen Höchstgerichtsbeschwerden das vorläufige Pistenbauverbot durch das Bundesverwaltungsgericht scharf. Dass die zuständigen Richter nach einer Meldung von "Whistleblowern" sogar angezeigt wurden (Vorwurf: Befangenheit, Amtsmissbrauch), wollten die Airportchefs indes nicht gern kommentieren. Dem Flughafen sei diese Debatte überhaupt nicht recht.

"Wir haben genügend Argumente gegen das Erkenntnis", so dass es keiner weiteren Unterstützung bedürfe, sagte Flughafen-Vorstand Günther Ofner am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. "Wir bekämpfen die gerichtliche Entscheidung, wir bekämpfen nicht die Richter."

Befangenheit für Flughafen kein Thema

Besonders empört sind die Flughafen-Manager, dass das Gericht Klimaschutz oder Bodenverbrauch höher bewertet hat als den Standort und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. In ihren Höchstgerichtsbeschwerden gegen den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts erheben die Juristen des Airports zahlreiche Vorwürfe, darunter Auslegungsfehler, Verletzung von Verfahrensvorschriften, Widersprüche. Befangenheitsfragen werde man nicht ansprechen, hieß es heute.

Erst kürzlich wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien einen Verdacht auf Befangenheit beziehungsweise Amtsmissbrauch prüft. Den Richtern wird Voreingenommenheit vorgeworfen, weil ihre Entscheidung in Widerspruch zu den Gutachten stehe. Hintergrund: Zwei der Richter waren vorher Juristen im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe.

Wien wird Stellungnahme einbringen

Nicht nur der Flughafen, auch das Land Niederösterreich, hat gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar eine außerordentliche Revision eingebracht. "Schwerwiegende rechtliche Bedenken haben die Behörde veranlasst, den Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag anzurufen, die außerordentliche Revision zuzulassen und das erwähnte Erkenntnis zu beheben", schreibt Josef Muttenthaler, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energierecht beim Amt der NÖ Landesregierung, in einer Aussendung.

Ebenso wird Wien sich an den Verfahren beteiligen. Man wird zwar selbst keine Rechtsmittel einbringen, jedoch Stellungnahmen in den beiden Rechtsgängen - also die außerordentliche Revision und die Verfassungsbeschwerde - einbringen. Das erklärte der Wiener SPÖ-Mandatar Erich Valentin auf APA-Anfrage.

Das Vorgehen sei mit dem Land Niederösterreich und dem Flughafen abgesprochen, berichtete er am Donnerstag. In den Äußerungen werde man darlegen, dass man ebenfalls für den Bau der Start- und Landebahn eintrete.

(APA)

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