Alternative Schulen scheitern vorerst am obersten Gericht

Schülerinnen einer Waldorfschule
Schülerinnen einer Waldorfschule(c) Waldorfbund
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Sie fordern vom Staat eine finanzielle Gleichstellung mit den katholischen Privatschulen - und blitzen vorerst damit ab. Waldorfschulen und andere müssen erst Anträge stellen.

Weil sie vom Staat nicht dieselben finanziellen Mittel bekommen wie konfesionelle Privatschulen, ging ein Verbund aus alternativen Privatschulen im Vorjahr in die Offensive. 38 Schulen brachten im November 2016 Klage beim Verfassungsgerichtshof ein.

Diese wurde nun zurückgewiesen, die Frage der Verfassungswidrigkeit noch nicht untersucht. Zuerst müssten die Antragsteller Anträge auf Gewährung von Subventionen stellen. Den zu erwartenden negativen Bescheid sollten sie dann beim zuständigen Verwaltungsgericht und in weiterer Folge beim VfGH bekämpfen. Die Dachverbände seien außerdem nicht legitimiert, einen Antrag zu stellen, weil die bekämpften Bestimmungen sie nicht unmittelbar betreffen. 

Die Schulen empfinden das als den Sisyphus-Weg, ihr Anwalt Wolfram Proksch: "Die Empfehlung lautet, dass sich 38 Schulen eine vorprogrammierte Abfuhr holen sollen, um dann ein Bescheidbeschwerdeverfahren anzustreben, das bereits von Schulen davor erfolglos angestrebt wurde. Angesicht der damit verbundenen Kosten ist das für die betroffenen Schulen eine weitere Belastung und beinahe zynisch." Man werde weiter kämpfen, kündigen die Eltern des Waldorfbunds an. Derzeit besuchen rund 6.100 Kinder in Österreich eine freie Schule  (Montessori-, Waldorf- und andere Alternativschulen) mit Öffentlichkeitsrecht.

Wer zahlt die Lehrer - und welche Lehrer unterrichten?

Basis der Klage ist die Ungleichbehandlung mit den konfessionellen Privatschulen: Während die katholischen und evangelischen Institutionen einen Rechtsanspruch darauf haben, dass der Staat die Personalkosten trägt, würden die freien lediglich mit Ermessensförderungen bedacht, die auch jederzeit widerrufen werden könnten und den Personalaufwand nicht annähernd decken würden. Im Pflichtschulbereich erhalten die freien Schulen laut Auflistung der Kläger 750 Euro pro Schüler und Jahr, staatliche Schulen hingegen rund 8000. Nun fordern die freien Privatschulen mit der Gleichstellung, dass ihre Lehrerkosten übernommen werden – so wie bei den katholischen und evangelischen.

Lehrer oft anders ausgebildet

Doch bei den Pädagogen gibt es neben den Unterschieden bezüglich der Bezahlung auch Unterschiede bei der Qualifikation: In vielen Fällen haben sie nämlich nicht die Ausbildung, die der Staat verlangt. Was in der Vergangenheit von offizieller Seite auch als Grund für die Schlechterstellung angegeben wurde. Für Wolfram Proksch, den Anwalt der klagenden Schulen, ist das aber kein Argument. Denn auch an öffentlichen Schulen würden Pädagogen eingesetzt, die keine vollständige Ausbildung absolviert hätten – aber als Sondervertragslehrer doch vom Staat bezahlt würden. Man fordere lediglich eine Gleichstellung.

(rovi)

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