Flüchtlinge: Koalition stoppt EU-Umverteilung

Innenminister Wolfgang Sobotka.
Innenminister Wolfgang Sobotka.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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ÖVP und SPÖ wollen keine Asylwerber aus Italien und Griechenland übernehmen. Nun wird darüber gestritten, wer daran schuld sei, dass man überhaupt Teil des Umverteilungsprogramms ist.

„Österreich ist verpflichtet, das umzusetzen.“ Nachdem sich Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montag bei einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel für die versprochene Übernahme von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien ausgesprochen hatte, bremste in Wien Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) das Vorhaben. Er drängte auf einen Ministerratsbeschluss zum Stopp des EU-Umverteilungsprogramms. Wenige Stunden später schloss sich dieser Forderung auch Sobotka im Namen der ÖVP an. „Wir stimmen dem inhaltlich voll zu und sind einverstanden“, hieß es aus dem Büro des Innenministers.

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat der ÖVP den schwarzen Peter in der Debatte zugeschoben. Die Verlängerung einer entsprechenden Ausnahmeregelung ist nach seiner Darstellung vom Innenministerium versäumt worden, wie er Montagabend vor Journalisten erklärte. Man habe in der Vergangenheit eine Ausnahmeregelung gehabt, die von der früheren Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), der Amtsvorgängerin des aktuellen Ressortchefs Wolfgang Sobotka (ÖVP), rechtzeitig beantragt worden sei. "Das ist jetzt in der weiteren Folge nicht mehr passiert, jetzt muss die österreichische Bundesregierung schauen, wie sie damit umgeht." Das erklärte Kern am Rande einer Diskussionsveranstaltung zum 60-jährigen Jubiläum der Europäischen Union.

"Ich bin dafür, dass wir die Ausnahmeregelung, die wir hatten, beanspruchen", so der Kanzler weiter. "Das Programm ist ja eines, das die EU sich wohlüberlegt hat. Wir sind nur der Auffassung, das Österreich bereits einen großen Beitrag geleistet hat, also müssen wir uns mit den entsprechenden Institutionen auseinandersetzen, um hier diese Ausnahme noch einmal zu erreichen. Das ist leider verabsäumt worden."

"Ausgerechnet er"

Der Innenminister sieht die Lage anders. Die "Unterstellung Kerns" sei "schlichtweg falsch", erklärte er schriftlich. "Der Bundeskanzler hat insgesamt dreimal auf Ebene des Europäischen Rates den Umverteilungs-Prozess mitgetragen. Dass ausgerechnet er mir nun unterstellt, ich habe einen weiteren Aufschub verabsäumt, grenzt an Absurdität", betonte Sobotka Montagabend.

Tatsache sei, dass die Beantragung eines Aufschubs der Verpflichtungen lediglich bis 26. Dezember 2015 möglich gewesen sei. "Meine Vorgängerin (Johanna Mikl-Leitner, Anm.) wollte aufgrund der Belastung Österreichs damals sogar die Umverteilung aus Österreich bzw. einen Aufschub von 100 Prozent, was die SPÖ damals dezidiert abgelehnt hat", erklärte der Innenminister. Nur auf Drängen der ÖVP habe man zumindest einen Aufschub von 30 Prozent erwirkt.

Andere Voraussetzungen

Doskozil hatte argumentiert, dass die Solidaritätsmaßnahme 2015 unter ganz anderen Voraussetzungen beschlossen worden sei. Demnach hätte Österreich 1900 Flüchtlinge übernehmen sollen. Mittlerweile seien aber weit mehr Flüchtlinge aus diesen beiden Ländern nach Österreich weitergezogen und hätten hier einen Asylantrag gestellt. „Diese müssen eingerechnet werden“, so Doskozil. Außerdem sehe der EU-Beschluss von 2015 vor, dass es ein Einvernehmen des Aufnahmelandes geben müsse.

Sobotka hatte in Brüssel zwar den „Prozess der Relocation für falsch“ erklärt, sah aber vorerst noch eine Verpflichtung, die eingehalten werden müsse. In einem ersten Schritt sollten 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernommen werden. Davor war bereits der Druck auf Österreich gestiegen. Dreimal soll Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) bei EU-Treffen gedrängt worden sein, die vereinbarte Quote einzuhalten. Auch weitere EU-Länder sind säumig. Ungarn und Polen haben bisher noch überhaupt keine Flüchtlinge aus Italien und Griechenland übernommen.

Aus dem Innenministerium hieß es am Montag, dass der endgültige Stopp der Umverteilung von Bundeskanzler Kern bei der EU-Kommission beantragt werden müsse. Denn auch das Relocation-Programm sei einst von den Staat- und Regierungschefs beschlossen worden. Gelinge diese Überzeugungsarbeit in Brüssel allerdings nicht, müsse Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen. (ag./wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2017)

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