Privatkonkurs-Neu kommt ohne Mindestquote

Stempel Konkurs PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065506135
Stempel Konkurs PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1065506135(c) imago/CHROMORANGE (imago stock&people)
  • Drucken

Die Entschuldungsdauer sinkt von sieben auf drei Jahre. Verschuldete Menschen bekommen dadurch leichter eine zweite Chance, so Sozialminister Stöger.

Am Dienstag haben triftige Änderungen im Privatinsolvenzrecht den Ministerrat passiert. Die Mindestquote von bisher zehn Prozent soll gänzlich fallen. Die Entschuldungsdauer, das sogenannte Abschöpfungsverfahren, soll von sieben auf drei Jahre verkürzt werden. Es gibt lediglich eine verkürzte Ausschussbegutachtung.

Gegen diese Änderungen im Privatinsolvenzrecht äußerten die Gläubigerschutzverbände AKV, Creditreform und KSV 1870 im Vorfeld massive Kritik. Vorfreude herrschte hingegen bei den Schuldnerberatern. Es gibt nun aber eine Neuigkeit im Vergleich zu den bisher bekannten Plänen.

Nach APA-Informationen kam nun nämlich noch folgender Passus ins Reformvorhaben, der bisher fehlte: Weiterhin soll die Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wesentlich sein. "Es muss in allen Fällen zuerst eine Schuldenregulierung mit einem Zahlungsplan unter gerichtlicher Kontrolle versucht werden." Erleichterungen soll es dabei nur für Bagatellfälle geben, die zumindest vorerst nicht näher konkretisiert sind.

Wirtschaftskammer lenkte ein

Die SPÖ äußerste sich zuletzt stets für ein Aus der Mindestquote, die Wirtschaftskammer war dagegen. Da es im Privatkonkurs aber auch um eine leichtere Entschuldung für ehemalige Unternehmer geht und sich nun auch die Festlegung auf Subsidiarität im Entschuldungsverfahren findet, dürften die Änderungen in der Regierungskoalition beschlussreif geworden sein. Die ÖVP setzte sich fürs Festschreiben der Subsidiarität ein.

Unternehmensgründungen sollen durch die neuen Regeln insofern erleichtert werden, als "eine Kultur des Scheiterns die Angst vor der Selbstständigkeit minimieren" soll.

Der zuständige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) teilte schriftlich mit, dass er in der Novelle insofern eine Erleichterung für Unternehmer sieht, als sie nach einem "wirtschaftlichen Rückschlag", also einer Insolvenz, wieder leichter in die Selbstständigkeit zurückkehren könnten. "Durch die Verkürzung der Frist im Abschöpfungsverfahren sind die Betroffenen weniger lang blockiert und können rasch wieder einen Beitrag leisten", so Brandstetter. "Mit der Beibehaltung des Zahlungsplans, der Subsidiarität der Abschöpfung und dem Wegfall der Mindestquote haben viele Schuldner die Möglichkeit, einen Teil zur Wiedergutmachung zu leisten."

Zweite Chance

Für Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) bekommen dadurch verschuldete Menschen, die eine zweite Chance verdient hätten, diese nun auch. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verwies auf den Zahlungsplan, damit sei die Lösung akzeptierbar, wie er vor dem Ministerrat sagte.

Auch die Regierungskoordinatoren, Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) strichen den Beschluss der Reform im "Debriefing" nach der Regierungssitzung hervor. Für die 110.000 zahlungsunfähigen Menschen in Österreich sei dies eine deutliche Besserung, so Drozda, da derzeit viele die Mindestquote nicht geschafft hätten. Mahrer betonte, dieser Weg stehe nur redlichen Schuldner offen, die Krida sei weiterhin ein Strafrechtsdelikt und ein "Hineinschummeln" in den Privatkonkurs nicht möglich. Es werde stattdessen eine "Kultur des Scheiterns eingeführt", so Mahrer.

(APA)


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.