Graz: Deutschtrainerin will wegen Kopftuchverbots klagen

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Symbolbild (c) Clemens Fabry
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Der Muslima sei nahegelegt worden, das Kopftuch abzulegen, damit die Aufträge vom BFI Steiermark "weiter stattfinden können". Sie will sich nun an die Gleichbehandlungskommission wenden.

Eine Deutsch-Sprachlehrerin aus Graz wehrt sich gegen die Entscheidung des Berufsförderungsinstitutes Steiermark, die Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole untersagt. Die als freie Dienstnehmerin am BFI tätige Muslima will gegen das Verbot klagen, wie steirische Medien in ihrer Online-Ausgabe am Dienstag berichteten.

"Das Kopftuch ist für mich Teil meiner Identität, das ist Teil meiner religiösen Praxis als Muslimin", wurde die Sprachlehrerin am Berufsförderungsinstitut im ORF Steiermark mit Verweis auf ein Interview im Ö1-"Morgenjournal" zitiert. Demnach plane die Frau, sich an die Gleichbehandlungskommission zu wenden.

"Schlag ins Gesicht der muslimischen Frauen"

Ihr sei ausdrücklich nahegelegt worden, das Kopftuch abzulegen, "damit die Aufträge vom BFI weiter stattfinden können", wie die Frau zitiert wurde. Sie werde "auf jeden Fall weiter vorgehen, weil es ist ein Schlag ins Gesicht der muslimischen Frauen". Auch gegenüber der "Kleinen Zeitung" hielt die Frau fest, dass sie gegen die Entscheidung des BFI Steiermark klagen wolle.

Mit dem neuen Leitbild gehe das BFI Steiermark "als Bildungsinstitution im Spannungsfeld der Migration den Weg der weltanschaulichen und religiösen Neutralität", betonte BFI-Steiermark-Geschäftsführer Wilhelm Techt. Im Zentrum stehe dabei "ein Lernklima, dass von den humanistischen Werten, der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der Rationalität und der Säkularität sowie, darauf aufbauend, vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte" achte. Der angekündigte Schritt der Trainerin beunruhige ihn nicht: "Wir lassen uns gerne überprüfen, ob wir das Neutralitätsgebot einhalten", so Techt.

>>> Bericht im ORF Steiermark

>>> Bericht der "Kleinen Zeitung"

(APA)

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