Menschenrechts-Gerichtshof gegen Kruzifixe in Schulen

Menschenrechts-Gerichtshof gegen Kruzifixe in Schulen
Menschenrechts-Gerichtshof gegen Kruzifixe in Schulen(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Kruzifixe in italienischen Schulklassen verletzen das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit, so der Menschenrechts-Gerichtshof. Experten sehen in diesem Urteil auch Auswirkungen für Österreich.

Kruzifixe dürfen nicht in den italienischen Schulklassen hängen, weil damit das Recht der Schüler auf Religionsfreiheit verletzt wird. So urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der einen entsprechenden Antrag einer italienischen Staatsbürgerin annahm. Der Gerichtshof stellte eine Verletzung von Protokoll 1, Artikel 2 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.

Die Richter erklärten, Kruzifixe seien eindeutig ein religiöses Symbol. Dies könne für Kinder, die anderen oder keiner Religion angehören, "verstörend" wirken. Das Recht, ohne Religion zu sein, gehöre zur Religionsfreiheit. Kreuze in den Klassenzimmern würden auch das Recht der Eltern verletzen, die Kinder nach den eigenen Überzeugungen zu erziehen.

Auch für Österreich von Bedeutung

Verfassungsexperten sehen in diesem Urteil auch Auswirkungen für Österreich. "Ich habe das immer schon so gesehen", meinte Heinz Mayer. Derartige Symbole hätten in den Schulen nichts zu suchen. Mayer erinnerte an die Diskussion nach einem Spruch des deutschen Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Anbringung von Kreuzen in bayerischen Klassenzimmern 1995. Auch damals hatte es eine Debatte in Österreich gegeben, die aber wieder abgeflaut sei.

"Es spricht alles dafür, dass das auch für Österreich von Bedeutung ist", meinte auch Bernd Christian Funk. Seine persönliche Einschätzung: "Ich bin Anhänger einer strikten Neutralität des Staates in religiösen Fragen."

5000 Euro für moralische Schäden

Die Straßburger Richter urteilten, dass die italienische Regierung der Italienerin eine Entschädigung von 5000 Euro für moralische Schäden zahlen müsse. Die Frau führt seit Jahren einen Kampf gegen Kruzifixe in den italienischen Klassenzimmern. Das Verfassungsgericht in Rom hatte im Jahr 2005 beschlossen, dass das Kreuz bleiben dürfe. Die Verfassungsrichter lehnten damals einen Antrag des Verwaltungsgerichts der nordostitalienischen Region Venetien ab, wonach das in italienischen Schulen und öffentlichen Ämtern aufgehängte Kreuz dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat widerspreche.

Kreuz ein Symbol der Tradition 

Der Vatikan wollte zunächst nicht Stellung nehmen. "Wir müssen noch das Urteil des Straßburger Gerichts überprüfen, bevor wir uns dazu äußern können", meinte der vatikanische Pressesprecher, Pater Federico Lombardi. Heftig gegen das urteil protestierte die italienische Unterrichtsministerin Maria Stella Gelmini: "Das Kreuz in den italienischen Schulklassen ist ein Symbol unserer Tradition. Niemand, nicht einmal ein ideologisch beeinflusstes Gericht, wird uns unserer Traditionen berauben und unsere Identität auslöschen". Die italienische Regierung will Einspruch gegen das Urteil einreichen.

In Österreich ist die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern im sogenannten Schul-Konkordat zwischen Österreich und dem Vatikan aus dem Jahr 1962 geregelt und auch im Religionsunterrichtsgesetz fixiert. Schulkreuze sind demnach in allen Klassenzimmern anzubringen, in denen die Mehrzahl der Schüler einem christlichem Religionsbekenntnis angehören. Das Konkordat steht im Verfassungsrang und kann ohne Einverständnis des Heiligen Stuhls nicht geändert werden.

(Ag.)

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