ÖIAG könnte von AUA 75 Millionen zurückholen

ÖIAG könnte von AUA 75 Millionen zurückholen
ÖIAG könnte von AUA 75 Millionen zurückholen(c) AP (Ronald Zak)
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Falls die AUA den Prozess gegen den doch-nicht-Investor Al Jaber gewinnt – wovon die AUA ausgeht –, profitiert aber nicht nur sie, sondern auch die ÖIAG, die die Klage maßgeblich unterstützt hat.

Wien. Der AUA-Verkauf an die Lufthansa ist abgeschlossen. Doch während der Großteil der Kleinaktionäre mit 4,49 je Aktie einen – angesichts der problematischen wirtschaftlichen Lage der Fluglinie – relativ guten Preis erhalten haben, wird die Staatsholding ÖIAG wahrscheinlich leer ausgehen. Aufgrund der erwarteten AUA-Verluste dürfte sie auf den mit der Lufthansa vereinbarten Besserungsschein über 162 Millionen Euro verzichten müssen.

Nun winkt ihr jedoch ein Trostpflaster. Sollte die AUA den Schadenersatzprozess, den sie im Vorjahr gegen Scheich Mohammed Bin Issa Al Jaber angestrengt hat, gewinnen, würde die Hälfte des Geldes an die ÖIAG gehen, wie die „Presse“ aus Konzernkreisen erfuhr. Der Streitwert dieses Verfahrens beträgt 150 Millionen Euro.

„Die AUA hat eine sogenannte Eventualforderung von 156,4 Mio. Euro (inklusive Gebühren, Anmerkung) “, sagt AUA-Sprecher Martin Hehemann. Das bedeutet, dass das Geld nicht im Jahresabschluss enthalten ist, da noch unklar sei, ob man es erhalte. Sollte die AUA den Prozess verlieren, würden dem defizitären Unternehmen aufgrund der Gerichtsgebühren sogar zusätzliche Kosten entstehen.

Scheich sprang ab
Der Anlass für das Verfahren liegt mehr als ein Jahr zurück: Im Frühjahr 2008 wollte der damalige AUA-Chef Alfred Ötsch den arabischen Geschäftsmann mit österreichischem Pass als Investor für die AUA an Bord holen. Al Jaber sollte 150 Mio. Euro in die Fluglinie einschießen und im Gegenzug 20 Prozent der Anteile bekommen. Knapp vor der Abwicklung des Einstiegs – aber nach Unterzeichnung der Verträge – sprang Al Jaber ab. Er begründete dies damit, dass er über die wahre wirtschaftliche Lage falsch informiert worden sei. Ötsch hatte die AUA als saniert bezeichnet, knapp danach wurde ein Verlust im ersten Quartal von 60,4 Mio. Euro bekannt.

Nachdem ein Vergleich gescheitert war, brachte die AUA die Klage ein. Um Rechtsansprüche zu wahren, wurde die Kapitalerhöhung – allerdings ohne Al Jaber – Mitte September 2008 durchgezogen. Da lief schon der Privatisierungsprozess. Für die AUA war die Lage klar: Al Jaber habe seinen Vertrag nicht erfüllt und sei daher schadenersatzpflichtig. Al Jaber sah das anders. Er sprach wiederholt von „arglistiger Täuschung“ bzw. zumindest von bewusster Verletzung von Aufklärungspflichten. Al Jaber brachte kurze Zeit später eine Klage gegen Ötsch ein.

Es dürfte allerdings noch einige Monate dauern, bis das Urteil fällt und klar ist, ob die Staatsholding, – sie hat der AUA im Dezember 2008 ein 200 Mio. Euro schweres Überbrückungsdarlehen gewährt hat, um sie vor der Insolvenz zu retten – und die AUA Geld sehen. Grundlage der weiteren Vorgangsweise des Handelsgerichts Wien ist eine Expertise, die bei Gutachter Herbert Heiser (Partner beim Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Leitner+Leitner) bestellt wurde. Er soll die Gretchenfrage beantworten: Wie stand die AUA zu diesem Zeitpunkt wirklich da?

Al Jaber klagt Ötsch

Eng mit dem Schadenersatzprozess im Zusammenhang steht das Verfahren, das Al Jaber gegen Ötsch angestrengt hat – die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien lautet auf den Verdacht des schweren Betrugs und den Verstoß gegen Paragraf 255 Aktiengesetz (unrichtige Weitergabe, Verschleierung oder Verschweigung unternehmensrelevanter Ereignisse).

Auch in dieser Frage ist ein Sachverständiger am Wort. Martin Geyer (er wurde als Libro-Gutachter bekannt) soll klären, ob Ötsch falsch informiert hat und ob die AUA möglicherweise zu dem Zeitpunkt schon insolvent gewesen sei. In diesem Fall wäre auch ein Krida-Tatbestand gegeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2009)

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